Gelingt es dem Unternehmen nicht, durch verschiedene außergerichtliche Maßnahmen das Unternehmen zu sanieren, aufzulösen oder zu veräußern, kommt es zu einem gerichtlichen Insolvenzverfahren (Sanierungs- oder Konkursverfahren). Voraussetzung dafür ist, dass die Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens gedeckt werden können.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in de Ediktsdatei veröffentlicht. Alle Gläubiger werden nun aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden.
Wenn das vorhandene Vermögen (die Konkursmasse) nicht einmal zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens ausreicht, wird das Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen (=Abweisung mangels Masse).