Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
Rechtsformen von Unternehmen - Coggle Diagram
Rechtsformen von Unternehmen
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne Person das Geschäft besitzt und führt. Der Einzelunternehmer ist Alleinegntümer (100% Anteil), er hat alle Rechte und Pflichten.
Firmenbuch, Firmen- bzw. Unternehmensbezeichnung
Eingetragene Unternehmen (e. U.)
Eintragung freiwillig: Jahresumsatzgrenzen nicht erreicht
Eintragungspflicht: Umsatz übersteigt in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren 700.000 € in einem Geschäftsjahr 1 Million
Firmenbezeichnung: Namen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Firma + Zusatz e.U. (z.B. Karin Müller e.U.)
Nicht eingetragene Unternehmer
Nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen führen eine Unternehmensbezeichnung. Diese besteht aus dem Vor- und Zunamen des Unternehmers. Möglich sind Zusätze, die auf den Tätigkeitsbereich hinweisen
Gründung
Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Gewerbeanmeldung bz. Bewilligung.
Kapitalaufbringung
Das Kapital wird vom Einzelunternehmer aufgebracht: Eigenkapital (z.B. Privatvermögen) oder Fremdkapital (z.B. Bankkredit); es gibt kein gesetlich vorgeschriebenes Mindestkapital
Haftung
Einzelunternehmer ist Vollhafter; er haftet persönlich und unbeschränkt für die Unternehmensschulden d.h. mit dem gesamten Betriebs und Privatvermögen.
Leitungsbefugnis/Kontrolle
Einzelunternehmer leitet und vertritt das Unternehmen alleine. Dadurch kann er rasch entscheiden.
Erfolgsverteilung
Dem Einzelunternehmer steht der Gewinn alleine zu, er trägt aber auch den Verlust alleine.
Ertragssteuerliche Belastung
Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer.
Vorteile des Einzelunternehmens
Rasche, einfache Gründung
Kein Mindestkapital vorgeschrieben
Gewinne müssen nicht geteilt werden
Hoher Grad an Entscheidungsfreiheit des Einzelunternehmenrs
Nachteile des Einzelunternehmens
Unbeschränkte Haftung
Hoher Grad an Verantwortung
Keine Vertretung in Falle von Krankheit etc.
Eingeschränkte Möglichkeit Fremdfinanzierung, da die Eigenkapitalbasis im Normalfall geringer ist wie bei Gesellschaftsunternehmen
Persönliches Einbringen der gewerblichen Befähigung, sonst muss ein gewerblicher Gesellschafter eingestellt werden
Personengesellschaften
Offene Gesellschaft (OG)
Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine Pesonengesellschaft, bei der mindestens zwei Personen ein Unternehmen führen. Die Partner (Gesellschafter) haben gleiche Rechte und Pflichten. Im Vordergrund stehen die gemeinsame Mitarbeit und die gemeinsame Aufbringung der finanziellen Mittel.
Gründung
Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag (formfrei, empfohlen schriftlich) abzuschließen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter (z.B. Geschäftsführung, Vertretung nach außen, Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung),
Firmenbuch und Firmenbezeichnung
Nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags, MUSS die OG ins Firmenbuch eingetragen werden. Die OG entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch
Dem Firmenkern muss der Firmenzusatz "OG" hinzugefügt werden.
Kapitalaufbringung
Art und Höhe der Kapitalaufbringung werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die Gesellschafter können Finanzielle Mittel, Sachgüter (Materielle Dinge, z.B. Grundstücke) und auch Dienstleistungen (z.B. Arbeitsleistung einbringen. Es ist kein Mindeskapital notwendig.
Haftung
Gesellschafter haften persönlich unbeschränkt (Auch mit Privatvermögen!)
sie haften unmittelbar (d.h. jeder Gesellschafter haftet für die gesamte Schuld der OG)
Scheidet ein Gesellschafter aus der OG aus, haftet er weiter fünf Jahr für Schulden der OG, die bis zu sienem Ausscheiden entstanden sind.
Leistungsbefugnis/Kontrolle
Alle Gesellschafter sind für sich allein zur Leitung und Kontrolle berechtigt. Ebenso sind alle Gesellschafter vertretungsbefugt. Die Geschäftsführungs- und/oder Vertretungsbefugnis einzelner Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag beschränkt werden.
Erfolgsverteilung
Die Erfolgsverteilung ist normalerweise im Gesellschaftsvertrag geregelt. Ansonsten gelten die Bestimmungen des UGB (unüblich).
Ertragssteuerliche Belastung
Die OG selbst ist nicht einkommensteuerpflichtig. Die einzelnen Gesellschafter müssen für ihren Gewinnanteil Einkommensteuer bezahlen.
Vor und Nachteile der OG
Vorteile
Rasche, einfache Gründung (keine Formvorschriften für den Gesellschaftsvertrag)
Einfachere, Finanzierung: Kapital wird von mehreren Personen aufgebracht
Kein Mindestkapital notwendig
Möglichkeit zur Arbeitsteilung
Es ist ausreichend, wenn einer der Gesellschafter die gewerberechtlichen Befähigung erbringt.
Nachteile
Unbeschränkte, solidarische Haftung aller Gesellschafter
Risiko von Entscheidungskonflikten
Wettbewerbsverbot: OG-Gesellschafter dürfen ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter weder im Geschäftszweig der Gesellschaft Geschäfte machen noch an einer anderen Gesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter teilnehmen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter hat
Komplementär: VOllhafter (Komplementär - "komplette Haftung"); leitet das Unternehmen und haftet unbeschränkt und solidarisch, Rechte und Pflichten wie OG-Gesellschafter
Kommanditist: Teilhafter; ist finanziell beteiligt, haftet nur mit seiner Einlage und hat nur eingeschränkte Rechte und Pflichten.
Gründung
Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag (formfrei, normalerweise schriftlich) abzuschließen.
Firmenbuch und Firmenbezeichnung
Nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags, MUSS die KG - wie die OG - ins Firmenbuch eingetragen werden. Die KG wird erst mit der Eintragung ins Firmenbuch existent.
Dem Firmenkern muss dem Firmenzusatz "KG" hinzugefügt werden.
Der Name des Kommanditisten darf nicht in den Firmenwortlaut aufgenommen werden.
Kapitalaufbringung (Finanzierung)
Art und Höhe der Kapitalaufbringung sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die Gesellschafter können finanzielle Mittel, Sachgüter (z.B. PKW) und auch Dienstleistungen einbringen. Es Benötigt kein Mindestkapital.
Haftung
Komplementäre (Vollhafter): haften wie OG-Gesellschafter (persönlich ubeschränkt (auch mit Privatvermögen!)), unmittelbar und solidarisch
Kommanditisten (Teilhafter): haften nur bis zu der im Firmenbuch eingetragenen Haftungssumme.
Leistungsbefugnis/Kontrolle
Komplementäre (Vollhafter):
leiten das Unternehmen
Brauchen für bestimmte Handlungen Zustimmung der Kommanditisten
Kommanditisten (Teilhafter):
sind von de Leitung ausgeschlossen
haben aber Kontrollrecht (im Gesellschaftsvertrag geregelt!)
Ervolgsverteilung
Sie ist normalerweise im Gesellschaftsvertrag nach folgenden Kriterien Geregelt
Ausmaß der Haftung
Höhe des eingebrachten Eigenkapitals
Ausmaß der persönlichen Mitarbeit
Ertragssteuerliche Belastung
Die KG ist nicht einkkommensteuerpflichtig Die einzelnen Gesellschafter müssen für ihren Gewinnanteil Einkommensteuer bezahlen
Vor und Nachteile
Vorteile
Rasche einfache Gründung (keine Formvorschriften beim Vertrag)
Einfache Finanzierung, da beliebig vile Kommanditisten aufgenommen werden können
Kommanditisten sind Teilhafter
Kein Mindestkapital notwendig
Ausreichend, wenn einer der Komplementäre die gewerberechtliche Befähigung erbringt
Nachteile
Unbeschränkte, soladrische Haftung des Komplementärs
Keine Leistungsbefungnis der Kommanditisten
Beschränkte Kontrollmöglichkeit des Kommanditisten
Wettbewerbsverbot: Komplementäre (nicht Kommandisten) dürfen ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter weder im Geschäftszweig der Gesellschaft Geschäfte machen noch an einer anderen Gesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter teilnehmen.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind Unternehmen, bei denen das eingesetzte Kapital im Mittelpunkt steht - nicht die einzelnen Personen dahinter. Die Haftung ist meist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt, sodass die Eigentümer (Gesellschafter) im Gegensatz zu den Personengesellschaftern nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Typische Kapitalgesellschaften sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft). Sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt sie sind "juristische Personen" und können daher selbst Verträge abschließen oder vor Gericht auftreten.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (=juristische Person), d.h. sie haben Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person. Die Gesellschafter sind mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt, ohne persönlich für die Schulden der Gesellschaft zu haften.
Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Dei GmbH ist nach der Einzelunternehmung die häufigste Rechtsform in Österreich, Eine "Ein-Mann-GmbH" ist möglich.
Gründung zwei Arten möglich
Vereinfachte Gründung: Bei einer Einperson-GmbH erfolgt eine vereinfachte Gründung über das Unternehmerserviceportal (USP=) unter Verwendung der Elektronischen Signatur. Es ist keine notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags erforderlich
Traditionelle Gründung: Sobald mehr als ein Gesellschafter beteiligt wird, muss der schriftliche Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar bestätigt werden (Notariatsakt). Er regelt Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Eintragung ins Firmenbuch
Die GmbH MUSS ins Firmenbuch eingetragen werden und entsteht mit der Eintragung ins Firmenbuch
Dem Firmenkern muss der Firmenzusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" hinzugefügt werden (es kann auch das Kürzel GesmbH verwendet werden)
Kapitalaufbringung
Das Eigenkapital der GmbH nennt man Stammkapital, dieses wird duch die Stammeinlagen der Gesellschafter aufgebracht
Das Stammkapital muss mindestens 10.000 € betragen, davon ist die Hälfte sofort einzuzahlen
Die Mindeststammeinlage je Gesellschafter beträgt 70,00 €
Kapitalerhöhung: durch Aufnahme neuer Gesellschafter oder durch Erhöhung der Stammeinlage der Gesellschafter.
Haftung
Die GmbH haftet mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen.
Die einzelnen Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage (Praxis: Banken verlangen für Kredite an GmbHs von den einzelnen Gesellschaftern meist eine Bürgschaft, d.h. eine zusätzliche persönliche Haftung!)
Erfolgsverteilung
Sie wird bei der Geralversammlung (= Versammlung der Gesellschafter) beschlossen.
Gewinn: kann an die Gesellschafter ausgeschüttet und/oder im Unternehmen belassen werden.
Verlust: wird aus den vorhandenen Rücklagen und/oder aus der Nachschusspflicht abgedeckt (d.h. Gesellschafter müssen die Stammeinlage durch eine Einzahlung erhöhen).
Ertragsteuerliche Belastung
Der Gewinn der GmbH unterliegt der Körperschaftssteuer (KöSt) in Höhe von 23 %. Auch bei einem Verlust muss eine Mindestkörperschaftssteuer bezahlt werden.
Die einzelnen Gesellschafter müssen für die ausbezahlten Gewinne Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % bezahlen. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt daher 23 % + 21,175 (77 x 27,5 %) = 44,175 %
Organe der GmbH
Generalversammlung
Besteht aus allen Gesllschaftern
Wird mind. 1 mal im Jahr von der Geschäftsführung einberufen
Stimmrecht abhängig von der Höhe der Stammeinlagen
wählt den Aufsichtsrat
bestellt den Geschäftsführer
Aufsichtsrat
Aufgabe ist die Kontrolle der Geschäftsführung
Nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtend
Bedingung A: Stammkapital muss größer sein wie 70.000 €
PLus Bedingung B (eine Davon Reicht)
mehr als 50 Gesellschafter
oder merh als 300 Mitarbeiter
Kontrolliert die Geschäftsführung
Geschäftsführer
mindestens eine natürliche Person
Aufgaben:
Unternehmensleitung und vertretung
Berichterstattung an den Aufsichtsrat
Aufstellung des Jahresabschlusses
Einberufung dre Generalversammlung
Beziehungen
Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat
Generalversammlung bestellt Geschäftsführer
Aufsichtrsrat kontrolliert Geschäftsführer
Vor und Nachteile
Vorteile
Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Stammeinlage beschränkt
Gründung ist durche eine Person möglich
Bei hohen Gewinnen günstigere Besteuerung (44,175 %) als nach dem Einkommenssteuertarif (Maximal 55 %)
Reine Kapitalgeber unterliegen keinem Wettbewerbsverbot (dieses gilt nur für Geschäftsführer)
Nachteile
Aufwendige Gründung - vor allem bei der traditionellen Gründung
Dadurch hohe Gründungskosten (vor allem traditionell)
Immer Bilanzierungspflicht (d.h. doppelte Buchführung)
Für Geschäftsführung gilt Wettbewerbsverbot
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (= juristische Person), d.h. sie hat Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person
Die Gesellschafter einer AG nennt man Aktionäre
Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Gründung
Die AG wird durch mindestens eine Person gegründet
Für die Gründung ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (Satzung) notwendig, dadurch relativ hohe Gründungskosten.
in der Satzung werden alle Rechte und Pflichten geregelt.
Firmenbuch
DIe Ag MUSS ins Firmenbuch eingetragen werden
Die AG entsteht erst durch die Eintragung ins Firmenbuch
Dem Firmenkern muss der Firmenzusatz "Aktiengesellschaft" oder "AG" hinzugefüugt werden.
Kapitalaufbringung
Das Eigenkapital de AG wird als Grundkapital bezeichnet
Das Grundkapital wird durch die Ausgabe von Aktien aufgebracht und muss mindestens 70.000 € betragen, davon ist mindestens ein Viertel bei der Gründung einzuzahlen
Das Grundkapital hat Nominalcharakter, d.h. das in der Satzung festgesetzte Kapital darf weder durch Gewinne noch durch Verluste verändert werden.
Jeder Aktionär ist mint dem Nennbetrag seiner Aktie an der AG beteiligt und daher anteilsmäßiger Miteigentümer der AG.
Nennbetrag = Grundkapital/Anzahl der ausgegebenen Aktien
z.B. Ermittlung Nennwert Grundkapital = 100.000 €, Ausgabe von 5.000 Aktien, Nennbetrag einer Aktie = Grundkapital 100.000 durch Anzahl der Aktien 5.000 = 200
Aktien sind Wertpapiere, die nach ihrer Ausgabe gehandlet werden können (meist an der Börse). Der zuletzt bezahlte Preis für eine Aktie wird als "Kurs" bezeichnet. Der Kurs ist meist höher oder niedriger als der Nennbetrag der Aktie.
Mindestbetrag einer Aktie = 1,00 €
Definition Aktie: Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer AG verbrieft.
Rechte der Aktionäre
Anteil am Gewinn: Recht auf Dividdende (= ausbezahlter Gewinnanteil)
Teilnahme- und Stimmrecht bei der Hauptversammlung; jede Aktie hat eine Stimme
Bezugsrecht: auf junge Aktien bei Kapitalerhöhungen, damit ihr Gesamtanteil am Unternehmen gleich bleibt.
Anteil am Liquidationseriös: bei frewilliger Auflösung der AG
Haftung
Die AG haftet mit ihrem gesamten Grundkapital
Der einzelne Aktionär haftet nur mit seinem Aktienanteil.
Erfolgsverteilung
Die Erfolgsverteilung wird bei der Hauptversammlung beschlossen
Der Gewinn wird zum Teil der Gewinnrücklage zugeführt (dotiert) und zum anderen Teil in Form der Dividende an die Aktionäre ausbezahlt
Rücklagen sind Teile des Eigenkapitals und sie dienen der Stärkung des Eigenkapitals und werden auch zur Deckung von Verlusten herangezogen
Das Aktiengesetz verlangt eine gesetzliche Rücklage von 5% des Jahresgewinns bis 10% des Grundkapitals erreicht sind.
Ertragssteuerliche Belastung
Der Gewinn der AG unterliegt der Körberschaftssteuer (KöSt) in Höhe von 23 % Auch bei einem Verlust muss eine Mindestkörperschaftssteuer bezahlt werden.
Die einzelnen Aktionäre müssen für die ausbezahlten Gewinne (=Dividenden) Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % bezahlen. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt daher 23 % + 21.75 % (77 x 27,5 %) = 44,175 %
Leistungsbefungis der AG
Ordentliche Hauptversammlung (oberstes Organ)
Treffen aller Aktionäre mindestens einmal im Jahr
wird einberufen vom Vorstand
Entscheidet über Wahl des Aufsichtsrats (max 4. Jahre), Dividendenhöhe, Kapitalerhöhungen, Wahl des Abschlussprüfers
Bei dringenden Themen -> außerordentliche Hauptversammlung möglich
Aufsichtsrat (Kontrollorgan)
3-20 Mitglieder, davon 1/3 muss im Unternehmen arbeiten
Aufgaben
Bestellt den Vorstand max 5 Jahre
kontrolliert & kann vorstand abberufen
Empfängt Berichte vom Vorstand
Vorstand (Leitungsorgan)
Mind. eine natürliche Person
Aufgaben
Unternehmensleitung & vertretung
Jahresabschluss aufstellen und veröffentlichen
Dividendenvorschlag machen
Hauptversammlung einberufen
Dem Aufsichtsrat berichten
Hauptversammlung wählt Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand, der Vorstand beruft die Hauptversammlung ein
Vor und nahctile der AG
Vorteile
Leichte Kapitalaufbringung durch viele anonyme Geldgeber (Aktionäre=
Haftung der Aktionäre ist auf ihren Akteinanteil beschränkt
Leichte Übertragbarkeit der Aktienanteile (vor allem für börsennotierte AGs)
Nachteile
Hohe Gründungskosten (durch die Notariatspflichtigen Gründungsverträge und die sehr aufwändige Gründung)
Hohes mindestkapital (70.000 €)
Hohe laufende Kosten (z.B. durch Wirtschaftsprüfungspflicht des Jahresabschlusses)
Hoher Organisationsaufwand (durch die Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung