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Sanktion gem § 31 SGB II, Begründung der Mitwirkungspflicht (§ 15 SGB II) …
Sanktion gem § 31 SGB II
Begründung der Mitwirkungspflicht (§ 15 SGB II)
Verwaltungsakt bei fehlender Mitwirkung (§ 15a SGB II)
Tatbestand einer Pflichtverletzung
(§ 31 SGB II)
Anhörung (§ 24 SGB X i.V.m. § 31a SGB II)
Persönliche Anhörung verpflichtend, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass nur so ein wichtiger Grund adäquat vorgetragen werden kann
Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zwingend.
Grundsätzlich schriftliche Anhörung.
Rechtsfolge (§ 31a SGB II)
3 Monate
30% Minderung des Regelbedarfs
Voraussetzung:
Rechtsfolgenbelehrung
Kein wichtiger Grund
Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
(§31 a Abs 7)
mindestens 1 Monat
KdU an den Vermieter
Arbeitsstelle muss unbesetzt bleiben
Wegfall des Regelbedarfs bereits bei der ersten Pflichtverletzung.
Verstoß gegen Eigenbemühungsnachweise
Nichtantritt oder Abbruch einer zumutbaren Maßnahme
Einladung ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen
vereinbarte Schritte aus dem Kooperationsplan nicht umgesetzt
Das bisherige Schlichtungsverfahren entfällt
Erstellung im persönlichen Erstgespräch.
Inhalt:
Vermittlungszielen
Eigenbemühungen
Unterstützungsleistungen des Jobcenters.
Rechtsnatur: öffentlich-rechtlicher Vertrag mit normativer Konkretisierungsfunktion.