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BauR - Coggle Diagram
BauR
BauplanungsR
Anwendungsbereich
Wann muss sich ein Vorhaben an den bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen messen lassen?
(+), wenn es eine bauliche Anlage iSd § 29 BauGB zum Gegenstand hat
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Innenbereich
Beplanter Innenbereich, § 30 BauGB
Nach welchem Maßstab ist zu prüfen, ob eine bauliche Anlage im Widerspruch zu den Festsetzungen eines BPlans steht?
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Wohngebäude, § 3 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO
Def.?
= Gebäude, die dem dauernden Wohnen dienen
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Gebietsunverträglichkeit
Def.?
= (+), wenn ein Vorhaben dieser Art generell geeignet ist, ein bodenrechtlich beachtliches Störpotential zu entfalten, das sich mit der Zweckbestimmung des Baugebiets nicht verträgt
Ist eine ausnahmsweise Zulässigkeit eines baulichen Vorhabens möglich, obwohl es gebietsunverträglich ist?
(+), dann sog. Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
Voraussetzungen?
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III. die Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar
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gesicherte Erschließung
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Def.?
= hinreichender Anschluss eines Baugrundstücks an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom und Wasser sowie die Abwasserbeseitigung
Ist die Erschließung gesichert, wenn nach obj. Kriterien erwartet werden kann, dass die Erschließungsanlagen spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sind?
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Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB
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Nach welchen Normen richtet sich die Prüfung, wenn ein einfacher BPlan und Bebauungszusammenhang vorliegen?
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Bauplanungsrechtlicher Anlagenbegriff, § 29 Abs. 1 BauGB
Def.?
= Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und bodenrechtliche Relevanz aufweisen
Errichtung
Def.?
= Neubau und Herstellung von Anlagen sowie Aufstellung von außerhalb des Grundstücks hergestellten Anlagen
bodenrechtliche Relevanz
Def.?
= (+), wenn die Anlage die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen, die ihre Zulässigkeit regelt
Änderung
Def.?
= (+), wenn eine bauliche Anlage in bodenrechtlich relevanter Weise baulich umgestaltet wird
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Nutzungsänderung
Def.?
= (+), wenn die Variationsbreite der genehmigten Nutzung verlassen wird und dadurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden können (Bsp.: zu privaten Wohnzwecken genutztes Gebäude, wird in Pension umgewandelt)
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Außenbereich, § 35 BauGB
Def.?
= Ortsteil, der weder beplant (§ 30 BauGB) noch im Zusammenhang bebaut (§ 34 BauGB) ist
Nach welchen Normen richtet sich die Prüfung, wenn ein einfacher BPlan, aber kein Bebauungszusammenhang vorliegt?
primär nach den Festsetzungen des BPlans (§ 30 Abs. 3 BauGB) und ergänzend nach den Festsetzungen bzgl. des Außenbereichs (§ 35 BauGB)
Abgrenzung zum unbeplanten Innenbereich, § 34 BauGB
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sog. Außenbereichsinseln
Def.?
= Freiflächen, die ringsum von Bebauung umgeben und so groß sind, dass eine Bebauung dieser Fläche nicht mehr als zwanglose Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs erscheinen würde
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Zwischen welchen Arten von Vorhaben muss iRd Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich unterschieden werden?
privilegierte Vorhaben
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Worauf ergibt sich, welche Vorhaben im Außenbereich privilegiert sind?
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Führt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange dazu, dass ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich unzulässig ist?
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Grundlagen
Regelungsgegenstand
Was regelt das BauR?
das Zusammenspiel der baulichen Nutzung von Grundstücken und den Konflikten, die dabei auftreten können
Baufreiheit
Folgt aus der Baufreiheit bzw. aus dem Eigentum das uneingeschränkte Recht des Eigentümers, auf seinem Grundstück ein Bauvorhaben zu errichten?
(-), weil das Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) ist ein normgeprägtes GR
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