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VerwR AT - Coggle Diagram
VerwR AT
Verwaltungsakt, § 35 Abs. 1 S. 1 VwVfG
Rechtmäßigkeit eines VA
Prüfungsschema?
- Ermächtigungsgrundlage zum Erlass des VA
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Formelle Rechtsmäßigkeit
Zuständigkeit
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örtliche Zuständigkeit, § 3 VwVfG
Zweck?
Abgrenzung des räumlichen Tätigkeitsbereiches verschiedener Behörden, die die gleiche sachliche Zuständigkeit haben
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Verfahren
Anhörung, § 28 Abs. 1 VwVfG
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Entbehrlichkeit der Anhörung, § 28 Abs. 2 VwVfG
Gefahr im Verzug, § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG
Def.?
= (+), wenn durch die vorherige Anhörung selbst bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die behördliche Maßnahme zu spät käme, um ihren Zweck noch zu erreichen
Bsp.?
Eilbedürftige Maßnahme der Polizei oder anderer Sicherheitsbehörden, bspw. Räumung eines Hauses wegen Einsturzgefahr
Gilt eine Anhörung als nachgeholt, wenn sie während des Gerichtsverfahrens durch das Gericht nachgeholt wird?
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Beteiligungsfähigkeit, § 11 VwVfG
Def.?
= Fähigkeit, als Subjekt an einem Verwaltungsverfahren teilnehmen zu können
Handlungsfähigkeit, § 12 VwVfG
Def.?
= Fähigkeit, selbst wirksame Verfahrenshandlungen vornehmen zu können
Untersuchungsgrundsatz, § 24 VwVfG
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Recht auf Akteneinsicht, § 29 VwVfG
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Form
Grundsatz der Formfreiheit, § 37 Abs. 2 S. 1 VwVfG
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Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung, § 37 VwVfG
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Merkmale eines VA?
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Behörde
Def.?
= jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, § 1 Abs. 4 VwVfG
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eines Einzelfalls
Def.?
= Regelung bezieht sich auf einen einzigen Fall einer einzelnen Person oder einer Vielzahl von individuell bestimmbaren Personen
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Wann ist ein VA...
... begünstigend?
(+), wenn er ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt, § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG
... belastend?
(+), wenn sich die Regelung für den betroffenen Bürger als nachteilig erweist
... erledigt?
(+), wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkung zu erzeugen, insbesondere wenn die von ihm ausgehende tatsächliche oder rechtliche Beschwer nachträglich entfällt, § 43 Abs. 2 VwVfG
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Stellen Verkehrszeichen, die ein Ge- oder Verbot anordnen, einen VA dar?
(+), es sind dann konkret-generelle Regelungen
Rücknahme, § 48 VwVfG
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Wann kann die Behörde einen begünstigenden, rechtswidrigen VA zurücknehmen?
(+), wenn das öffentliche Rücknahmeinteresse, das Interesse des Begünstigtem am Fortbestand des VA überwiegt
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Nebenbestimmungen zu VAs
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Def.?
= zusätzliche Bestimmungen zu einem VA, die diesen ergänzen oder beschränken, § 36 VwVfG
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Verwaltungsvollstreckung
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Def.?
= zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren
Verfahren des sofortigen Vollzugs, § 6 Abs. 2 VwVG
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Gestrecktes Verfahren, § 6 Abs. 1 VwVG
Bestandskraft des VA
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formelle Bestandskraft
= VA kann nicht mehr mit regulären Rechtsbehelfen (Widerspruch & Klage) angefochten werden, ist demnzufolge unanfechtbar
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öffentlich-rechtlicher Vertrag, § 54 VwVfG
DEf.?
= Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, das durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben wird
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Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags, § 59 VwVfG
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Ermessen & VHMK
Grundlagen
Zweck: Ermessen?
Entlastung des Gesetzgebers dadurch, dass der Verwaltung die Möglichkeit gegeben wird, die Rechtsfolge bei konkreten Einzelfällen selbst zu entscheiden
gebundene Entscheidung
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Def.?
= ist ein gesetzlicher TB erfüllt, muss die Verwaltung handeln, sofern die Norm eine zwingende Rechtsfolge enthält
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Realakt
Def.?
= Handeln von Hoheitsträgern, das nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist
Abgrenzung zum VA
der Realakt ist nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet und erfüllt damit nicht das Merkmal der "Regelung"
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Rechtsverordnung
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Def.?
= materiell abstrakt-generelle Rechtsnorm, die von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung staatlicher Angelegenheiten erlassen wird
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