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Sozialer Arbeitsschutz - Coggle Diagram
Sozialer Arbeitsschutz
ArbSchG
Wirkungskreis
Alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auszubildenden, soweit nicht von §1 ArbSchG ausgeschlossen
Inhalt
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Ag muss Arbeit sicher für Leben und Gesundheit gestalten und Gefährdung möglichst gering halten und an der quelle bekämpfen
Arbeitsschutzmaßnahmen müssen Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und spezielle gefahren schutzbedürftiger beschäftigungsgruppen berücksichtigen §§ 4ff. ArbSchG
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ArbZG
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Inhalt
Arbeitszeit darf 8 stunden nicht überschreiten. kann auf 10 erhöt werden wenn diese innerhalb von 6 monaten ausgeglichen werden (8 stunden nicht überschreiten)
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nach 6-9h min 30 min pause. über 9h, 45 min pause.
MuSchG
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Wirkungskreis
Arbeitgeber bezüglich angestellter Frauen, Schülerinnen, Studentinnen
BEEG
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Inhalt
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Elterngeldplus bei teilzeit doppelt so lang wie basis, aber nur halb so hoch
Elternzeit kann verteilt werden. endet spätestens mit 8. geburtstag. Zustimmung des Arbeitgeber nicht erforderlich gibt aber fristen.
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