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Bereicherungsrecht - Coggle Diagram
Bereicherungsrecht
Leistungskondiktionen
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Wie wirkt es sich aus, wenn ein Anspruch aus Leistungskondiktion gegeben ist?
Die vorrangige Leistungsbeziehung sperrt einen Bereicherungsanspruch aus Nichtleistungskondiktion (= Subsidiaritätsgrundsatz)
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Nichtleistungskondiktion
"in sonstiger Weise"
Def.?
= (+), wenn er ihn nicht durch Leistung erlangt
Wonach bestimmt sich, ob eine Leistung vorliegt?
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"auf dessen Kosten"
Def.?
= (+), wenn ein Eingriff in ein fremdes Recht vorliegt
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Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 BGB
Wenn eine Sache 500€ Wert ist, aber für 700€ von dem Nichtberechtigten veräußert wird, kann dann der gesamte Veräußerungsbetrag iHv 700€ herausgelangt werden?
(+), weil der Nichtberechtigte soll nicht für seine Nichtberechtigung belohnt werden
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Mehrpersonenverhältnisse
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Abtretung
Meinungsstreit: An wen der Schuldner "leistet", wenn er im Fall der Abtretung einer vermeintlich bestehenden Forderung an den Zessionar leistet
Schrifttum.: Leistung direkt an den Zessionar, weil die Abtretung dazu führt, dass der Zessionar an die Stelle des Zedenten tritt, § 398 S. 2 BGB. Der Zessionar ist damit ausschließlich für den Empfang der Leistung zuständig.
h.M.: diese Fälle werden wie Anweisungsfälle behandelt, da diese wirtschaftlich gesehen vergleichbar sind. Durch die Mitteilung der Zession liegt eine Anweisung zur Zahlung an den Zessionar vor, wodurch eine anweisungsähnliche Lage gegeben ist. Bei Störungen im Valuta- bzw. Deckungsverhältnis ist somit die Rückabwicklung anhand der jeweiligen Leistungsbeziehung vorzunehmen.
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