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StrafR BT - Nichtvermögensdelikte - Coggle Diagram
StrafR BT - Nichtvermögensdelikte
Mord und Totschlag
Totschlag, § 212 StGB
obj. TB
Tatopfer?
Mensch als geborenes Leben
Weshalb kann der Fötus nicht taugliches Tatopfer sein?
weil der Gesetzgeber hinsichtlich des Beginns des menschlichen Lebens auf die Geburt, also den Beginn der Eröffnungswehen, abstellt
Wann ist der obj. TB des Totschlages erfüllt?
(+), wenn vorsätzlich ein Mensch getötet wird
Wann beginnt menschliches Leben...
bei der vaginalen Geburt?
mit dem Beginn der Eröffnungswehen
bei einem Kaiserschnitt?
mit der Vornahme des die Eröffnungswehen ersetzenden ärztlichen Eingriffs
Wann ist ein Mensch tot?
(+), wenn der Hirntod eingetreten ist, also das Erlöschen aller Gehirnfunktionen
subj. TB
Welche Art von Vorsatz genügt für den TB des Totschlags?
bedingter Vorsatz bzw. Eventualvorsatz
Meinungsstreit: Verhältnis von Mord und Totschlag
BGH: jeweils zwei eigenständige TB
h.L.: Mord = unselbstständige Qualifikation des Totschlags
Mord, § 211 StGB
Welche Gruppen der Mordmerkmale gibt es und welche Merkmale gehören zu der entsprechenden Gruppe?
Gruppe: Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe
Gruppe: Heimtücke, Grausamkeit, mit gemeingefährlichen Mitteln
Gruppe: Ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht
Heimtücke
Wann tötet der Mörder heimtückisch?
(+), wenn er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung in feindseliger Willensrichtung ausnutzt
Wann ist das Opfer...
arglos?
(+), wenn es sich bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs keines Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht
wehrlos?
(+), wenn es infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner natürlichen Abwehrfähigkeit und -bereitschaft stark eingeschränkt ist
Wann fehlt es dem Mörder an einer feinseligen Willensrichtung?
(+), wenn die Tat dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder - aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung - mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht
Arglosigkeit
Wann wird die Arglosigkeit des Opfers durch eine auf früheren Aggressionen beruhende latente Angst aufgehoben? (Fall der vorangegangenen Drohung und daraus resultierender Angst um eigenes Leben)
wenn ein Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit nun unmittelbar bevorsteht b
Ist auch Arglosigkeit gegeben, wenn der Tötungshandlung eine in offener Feinschaft geführte Auseinandersetzung unmittelbar vorausgeht?
BGH (-)
Können auch Säuglinge arglos sein?
(-), weil diese nicht nicht fähig, Argwohn zu bilden
Ab wann kann laut BGH ein Mensch arglos sein?
ab einem Alter von drei Jahren
Weites Merkmal der Heimtücke
Meinungsstreit: wie wird das weite Merkmal der Heimtücke eingegrenzt?
T.d.Lit.: tatbestandliche Begrenzung: zusätzlich zur bewussten Ausnutzung der obj. Arg- und Wehrlosigkeit bedarf es einer besonders verwerflichen Vertrauensbruches
Rechtsfolge?
wenn besonders verwerflicher Vertrauensbruch vorliegt, dann nur noch Strafbarkeit wg. Totschlags
Rspr.: Rechtsfolgenlösung: Ist der TB des Heimtückemordes erfüllt, kann die lebenslange Freiheitsstrafe in Ausnahmefällen gemildert Werder (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 StGB analog)
In welchem Fall besonders relevant?
Fall des Familientyrannen, weil dort besonders nachvollziehbar
Grausamkeit
Wer tötet grausam?
(+), wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besonders starke Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen
Was ist hinsichtlich der Bewertung der Grausamkeit entscheidend?
dass eine in obj. Hinsicht hochgradig schmerzvolle Tötungsaktion vorliegt
Muss das Opfer die Schmerzen auch physisch wahrnehmen?
Ja, ansonsten liegt keine vollendete grausame Tötung vor
Fall der postrasierten Tötung
Wann liegt eine solche vor?
(+). wenn der Tod des Opfers nicht im Moment, sondern erst in Sekunden/ Minuten nach dem grausamen Verhalten eintritt
Ist diese auch grausam?
(+), wenn der Täter von vornherein die Tötung des Opfers beabsichtigt und die vorgezogene Leidenszufügung in diesem Bewusstsein vorgenommen hat
Werden auch starke seelische Qualen erfasst?
(+), in Fällen, in denen der Tötungsakt selbst nicht grausam vollzogen wird, jedoch die vom Täter bewusst gestaltete Vorphase für das Opfer grauenhaft ist
gemeingefährliche Mittel
Wann liegt ein gemeingefährliches Mittel vor?
(+), wenn der Täter ein Medium einsetzt, das in der konkreten Tatsituation abstrakt geeignet ist, eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat
Wie erfolgt die Abgrenzung zu einer schlichten Mehrfachtötung?
Mehrfachtötung (+), wenn sich der Täter mit Tötungsabsicht gegen eine bestimmte Anzahl von individualisierten Opfern richtet
Mordlust
Wer tötet aus Mordlust?
(+), wem es allein darauf ankommt, einen Menschen sterben zu sehen
Wann werden die Merkmale der 1. Gruppe (sog. täterbezogene Mordmerkmale) geprüft?
im subj. TB nach dem Vorsatz
zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
Wer tötet zur Befriedigung des Geschlechtstriebes?
wer 1. im Tötungsakt selbst sexuelle Befriedigung sucht (= Lustmörder), oder
nach dem Tötungsakt seine sexuelle Lust an der Leiche befriedigen will (= Nekrophilie) oder
im Interesse eines ungestörten Geschlechtsgenusses Gewalt anwendet und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge seines Verhaltens in Kauf nimmt (= Sittenmörder)
Habgier
Def.?
= gesteigerte abstoßende Gewinnstreben um jeden Preis, auch um den eines Menschenlebens
Muss es zu einem unmittelbaren Vermögenswachstum bei dem Täter kommen?
Nein, es reicht die Vorstellung des Täters aus, dass sein Vermögen durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt werden wird
Meinungsstreit: Liegt Habgier vor, wenn der Täter dem Opfer es verliehen hat, das Opfer die Sache aber nicht herausgeben will?
h.M. (-), wenn der Täter auf die Herstellung eines rechtskonformen Zustandes der Güterordnung abzielt, weil ebenso wie bei den Raub- und Erpressungsdelikten entfällt die RWK der erstrebten Zueignung/ Bereicherung bei Bestehen eines fälligen und einredefreien Anspruchs
a.A. (+), weil auch in dieser Konstellation werde ein Menschenleben für wirtschaftliche Zwecke des Täters ausgelöscht
Motivbündel
Wann liegt ein solches vor?
(+), wenn der Täter aus mindestens zwei Motiven bzw. Mordmerkmalen tötet
Niedrige Beweggründe
Def.?
(+), wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen
Wann nimmt die st. Rspr. bei der Tötung von (Ex-)Partnern niedrige Beweggründe an?
(+), wenn die Motivation der Tötung auf Besitzdenken und Bestrafungswillen beruht
Wann scheiden niedrige Beweggründe aus?
(+), wenn die Beweggründe noch irgendwie nachvollziehbar sein. Bspw. bei Gefühlen wie Verzweiflung und Ausweglosigkeit
Wann können Gefühle wie Eifersucht, Rache, Zorn, Wut und Enttäuschung niedrige Beweggründe sein?
(+), wenn sie unbegründet bzw. obj. nicht nachvollziehbar sind
Ermöglichungsabsicht
Wann handelt der Täter mit Ermöglichungsabsicht?
(+), wenn es ihm zielgerichtet darauf ankommt, durch die Tötung eine andere Tat zu fördern
Muss der Täter die Tötung als zwingendes Ermöglichungsmittel ansehen?
Nein
Verdeckungsabsicht
Wann handelt der Täter mit Verdeckungsabsicht?
(+), wenn es ihm darauf ankommt, durch die Tötung entweder die Aufdeckung der Vortat in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang oder die Aufdeckung seiner Täterschaft zu verbergen
Kann auch Verdeckungsabsicht vorliegen, wenn der Täter sich irrig eine Straftat vorstellt?
Ja, denn es kommt ausschließlich auf die subj. Vorstellung des Täters an
Genügen bloße Ordnungswidrigkeiten, um das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht zu erfüllen?
Nein, aber es kommt der AuffangTB der "sonst niedrigen Beweggründe" in Betracht
Schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht aus?
Grds. (-), aber (+), wenn der Täter sein Verdeckungsziel nur durch die Tötung sicher erreichen kann
Meinungsstreit: Ist die Verdeckungsabsicht nur bei aktivem Tun möglich?
BGH früher: (+), weil nach Wortlaut muss die Vortat durch die Tötung "zugedeckt" werden. Zudem weist ein Unterlassen nicht de besondere Verwerflichkeit auf, die der Verdeckungsabsicht zugrunde läge.
BGH heute: (-), weil für eine Ausklammerung des Unterlassens bietet der Gesetzeswortlaut keine Stütze. Insb. ist Differenzierung zwischen "Zudecken" und "Nicht-Aufdecken" reine Wortklauberei.
Meinungsstreit: ob täterbezogene Merkmale sich strafbegründend (§ 28 Abs. 1 StGB) oder strafschärfend (§ 28 Abs. 2 StGB) auswirken
BGH: strafbegründend (+), weil ob eine Teilnahme am Mord oder am Totschlag vorliegt, hängt entsprechend der allgemeinen Akzesjsoritätslehre primär davon ab, ob der Haupttäter das Mordmerkmal verwirkliche.
h.L.: strafschärfend (+), weil ob eine Teilnahme am Mord oder Totschlag vorliegt, hängt allein davon ab, ob der Teilnehmer selbst das Merkmale verwirkliche.
Körperverletzungsdelikte
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
Meinungsstreit: wann sind Implantate bzw. Hilfsmittel als Sachen und wann als Teil des Körpers anzusehen
h.M,; Implantate verlieren ihre Sacheigenschaft und werden Teil des menschlichen Körpers, wenn sie mit diesem dauerhaft verbunden sind und ohne invaliden Eingriff nicht entfernt werden können. Dies erfolgt aus einer analogen Anwendung des im Sachenrecht verankerten Gedanken, dass "wesentliche Bestandteile" eines größeren Ganzen nicht mehr selbstständig behandelt werden, sondern als "Teil des Ganzen" dessen rechtliche Eigenschaften übernehmen, vgl. §§ 93 bzw. 947 Abs. 2 BGB
T.d.Lit.: differenziert bei dauerhaft verbundenen Implantaten nach substitutiven, also solche, die ein defektes Körperteil ersetzen, und supportiven Implantaten, die dem Körper als Hilfsmittel beigefügt werden. Die supportiven Implantate behalten ihre Sachqualität, wenn sie wiederverwendbar sind
Stellen auch vorübergehend dem Körper entnommene Teile wie bspw. Blutkonserven eine Sache dar und sind somit nicht vom § 223 StGB geschützt?
BGH: Blutkonserven bilden mit dem Körper weiterhin eine funktionale Einheit und stellen insofern keine Sache dar --> § 223 StGB einschlägig
Körperliche Misshandlung
Def.?
= jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird
Wann ist die körperliche Unversehrtheit betroffen?
(+), wenn auf die körperliche Integrität des Opfers nachteilig eingewirkt wird
Stellt auch das Abschneiden von Haaren eine körperliche Misshandlung dar?
(+), wenn eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschritten wird. Dies ist nicht der Fall, wenn bspw. nur eine einzelne Locke abgeschnitten wird.
Gesundheitsschädigung
Def.?
= Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften (= patholigischen) Zustandes
Wann ist ein Zustand krankhaft?
(+), wenn dieser vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweicht
Wann werden auch psychische Auswirkungen vom TB der KV erfasst?
(+), wenn sie sich körperlich manifestiert haben. Bspw. durch Atemnot oder Erbrechen.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Zwischen welchen Arten von Gefährdungsdelikten wird unterschieden?
abstraktes Gefährdungsdelikt
Wann liegt ein solches vor?
(+), wenn bestimmte Handlungen typischerweise gefährlich sind und als solche verboten werden müssen
konkretes Gefährdungsdelikt
Wann liegt ein solche vor?
(+), wenn ein bestimmtes Angriffsobjekt in seiner Existenz oder Sicherheit effektiv betroffen ist
Gift
Def.?
= jeder organische/ anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann
Wann ist ein Gift gesundheitsschädlich?
(+), wenn es unter den konkreten Bedingungen geeignet ist, die Gesundheit erhebliche zu schädigen
Beibringung von Gift
Def.?
(+), wenn der Stoff mit dem Körper so in Verbindung gebracht wird, dass er seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann
andere gesundheitsschädliche Stoffe
Def.?
= Stoffe, die sich von selbst auf mechanisch oder thermische Weise nachteilig auf die Gesundheit des Menschen auswirken
Woraus kann sich die Gesundheitsschädlichkeit eines Stoffes ergeben?
aus der Art der Stoffanwendung, der Konzentration, dem Ort der Einwirkung oder der schädigungsanfälligen Konstitution des Geschädigten
Wann werden auch an sich unschädliche Stoffe des täglichen Bedarfs vom Begriff der anderen gesundheitsschädlichen Stoffe erfasst'?
(+), wenn ihre Beibringung im Einzelfall mit der konkreten Gefahr einer erheblichen Schädigung verbunden ist
gefährliches Werkzeug
Def.?
= jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art der Benutzung im konkreten Fall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann
Fallen eigene Körperteile unter den Begriff des "gefährlichen Werkzeugs"?
BGH (-)
Meinungsstreit: Fallen auch unbewegliche Gegenstände wie bspw. Bordsteinkanten ein gefährliches Werkzeug dar?
Rspr./ h.M.: (-) weil aus dem Wortsinn ergibt sich, dass es sich nur um Gegenstände handeln könne, die "durch menschliche Einwirkung gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden können"
a.A.: (+), weil es kann jeder Gegenstand ein Werkzeug sein, wenn der Täter diesen gezielt be- oder ausnutzt, um das Opfer erheblich zu verletzen (sog. Widmung als Verletzungswerkzeug)
Meinungsstreit: wann eine KV "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs begangen wird
Rspr.: wenn 1. der eingesetzte Gegenstand unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirkt und 2. gerade von dieser unmittelbaren gegenständlichen Einwirkung die Eignung zur Verursachung erheblicher Verletzungen herrührt
Lit.: "mittels" wird als bloßes "durch" verstanden --> zwischen KV-Erfolg und Werkzeuggebrauch müssten nur Kausalität und obj. Zurechnung bestehen
Waffe
Def.?
= Waffen im technischen Sinne, d.h, solche Werkzeuge, die schon ihrer Konstruktion nach (abstrakt-generell) dazu bestimmt sind, auf mechanische oder chemische Weise erhebliche Verletzungen hervorzurufen
Sind Taschenmesser auch eine Waffe?
(-) mangels anfänglicher Verletzungswidmung
eine das Leben gefährdende Behandlung
Was setzt diese voraus?
Begehungsweise, die nach den konkreten Umständen wie der Art, Dauer und Intensität der Einwirkung objektiv generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen
mittels eines hinterlistigen Überfalls
Überfall
Def.?
= plötzlicher, unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen
Wann ist ein Überfall hinterlistig?
(+), wenn der Täter planmäßig und in einer auf die Verdickung seiner wahren Absichten berechnenden Weise handelt, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren
Genügt für die Hinterlistigkeit, dass der Täter ein spontanes Überraschungsmoment ausnutzt?
(-), er muss seine Angriffsabsicht planmäßig verbergen
gemeinschaftliche Tatbegehung
Meinungsstreit: ob rein psychische Unterstützung zur Bejahung des Qualifikationsmerkmales ausreichend ist
BGH: lässt pauschal ausreichen, dass eine am Tatort anwesende Person den unmittelbar Tatausführenden aktiv - physisch oder psychisch - unterstützt.
Lit.: psychische Beihilfe ohne aktive Körperverletzungshandlungen reicht aus, wenn sie zumindest in andersartigen, aber aktiven Handlungen besteht, welche aus der Sicht des Opfers, dessen Verteidigungsmöglichkeiten einschränken und die Demonstration von Eingriffsbereitschaft darstellen.
Was erfordert die gemeinschaftliche Tatbegehung?
dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort als Angreifer einverständlich zusammenwirken
eine das Leben gefährdende Behandlung
Meinungsstreit: Wann liegt eine "das Leben gefährdende Behandlung" vor?
BGH: (+), wenn die Begehungsweise nach den Umständen des konkreten Falles, wie der Art, Dauer und Stärke der Einwirkung objektiv generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen (abstrakte Gefährdung)
T.d.L.: (+), wenn infolge der Behandlung eine konkrete Lebensgefährdung für das Opfer eingetreten ist
Meinungsstreit: ob es im subj. TB ausreicht, dass der Täter die Umstände kennt, aus denen sich die abstrakte Lebensgefahr ergibt?
BGH: es genügt, wenn der Täter mit Verletzungsvorsatz handelt und dabei die Umstände erkennt, die die allg. Lebensgefährlichkeit des Tuns in der konkreten Situation für das Opfer begründen.
a.A.: Täter muss zumindest mit bedingtem Vorsatz handeln. Dadurch wird allerdings der "bedenkenlose" Täter privilegiert.
Welche Varianten der gefährlichen KV sind...
abstrakte Gefährdungsdelikte?
mittels eines Hinterlisten Überfalls (Nr. 3)
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (Nr. 5)
mit einem anderen Beteiliigten gemeinschaftlich (Nr. 4)
konkrete Gefährdungsdelikte?
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen (Nr. 1)
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges (Nr. 2)
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Woraus folgt das Unrecht, das die schwere KV beschreibt?
aus der Langwiedrigkeit der schweren Folge
Wann liegt der sog. Grunddelikte Gefahrzusammenhang vor?
(+), wenn sich in der schweren Folge gerade die in der Grunddeliktsbegehung liegende "eigentümliche tatbestandsspezifische Gefahr" verwirklicht
Prüfungsschema?
I. TB
Grunddelikt (= Verwirklichung einer KV)
a) Obj. TB des § 223 StGB
b) Subj. TB: Vorsatz
Qualifikation des § 226
a) Eintritt einer der in Nr. 1.3 genannten Folgen
b) Kausalität zwischen KV und Folge
c) TBSpezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen KV und Folge
d) Fahrlässigkeitsvorwurd hinsichtlich der Folge, § 18
II. RV
III. Schuld (insb. subj. Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. schwerer Folge)
Wichtiges Glied eines Körper wird verloren oder kann nicht mehr gebraucht werden, Nr. 2
Wichtigkeit eines Körpergliedes
Wonach bestimmt sich die Wichtigkeit eines Körpergliedes?
nach seiner generellen Bedeutung für den Gesamtorganismus
werden individuelle Verhältnisse des Opfers zu den Körperglieder iRd Wichtigkeit eines Körpergliedes berücksichtigt?
BGH: differenziert: inididuelle soziale Bezüge (z.B. Beruf) werden nicht berücksichtig; inidividuelle körperliche Verfassung (z.B. Links-/ Rechtshändigkeit) wird berücksichtig
Meinungsstreit: Der Begriff des Körpergliedes
weiteste Ansicht: bezieht auch innere Organe mit ein
engste Ansicht: = nur äußerliche Körperteile, die eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus haben und mit dem Körper durch ein Gelenk verbunden sind
mittlere Ansicht: sieht von einer Verbindung durch Gelenke ab, wodurch auch Nase, Ohren und äußere Genitalien erfasst sind
Wann ist ein Körperglied verloren?
(+), wenn es völlig möglicherweise durch ärztlich indizierte Amputation vom Körper abgetrennt ist
Wann kann ein Körperglied nicht mehr gebraucht werden?
(+), wenn so viele Funktionen des Glieds ausgefallen sind, dass es nicht mehr bestimmungsgemäß eingesetzt werden kann
dauerhafte Entstellung oder Verfall in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung, Nr. 3
Dauerhafte Entstellung
Entstellung
Def.?
(+), wenn die äußere Gesamterscheinung in unästhetischer Weise verändert wird
wann ist eine Entstellung gravierend?
(+), wenn sie gravierend ist. Die Entstellung muss also in ihrem Gewicht, demjenigen der übrigen in § 226 StGB genannten Folgen gleichkommen
Wann ist eine Entstellung dauernd?
(+), wenn sie das Aussehen endgültig oder für unbestimmt lange Zeit beeinträchtigt
Wann sind Narben gravierend verunstaltend?
(+), wenn sie zu einer deutlichen Verzerrung der Proportionen des Gesichts führen
Siechtum
Def.?
= chronischen Krankheitszustand von nicht absehbarer Dauer, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht und allg. Hinfälligkeit zur Folge hat
Wann verfällt jemand in das Siechtum?
(+), wenn das Siechtum nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend ist
Lähmung
Def.?
= erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit eines Körperteils
geistige Krankheit
Def.?
= krankheitswidrige Schädige an der psychischen Gesundheit
geistige Behinderung
Def.?
= nicht als geistige Krankheit zu qualifizierende erhebliche Störung der Gehirntätigkeit
Qualifikation des § 226 Abs. 2
Prüfungsschema?
I. TB
Obj. TB
a) GrundTB: § 223
b) Eintritt einer der in Nr. 1.3 genannten Folgen
Subj. TB
a) zumindest dolus eventualis bzgl. § 223
b) zumindest dolus directus 2. Grades bzgl. der schweren Folge
II. RWK
III. Schuld
wie muss der Täter hinsichtlich der schweren Folge gehandelt haben?
absichtlich oder wissentlich
Konkurrenzen
Wie stehen die gefährliche und die schwere Körperverletzung zueinander?
sie stehen in Tateinheit (Idealkonkurrenz)
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227
Meinungsstreit: Anknüpfungspunkt beim tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang
Letalitätslehre (h.L.): Anknüpfungspunkt = Erfolg des Grunddelikts --> Der Tod müsste also unmittelbar auf dem KVErfolg beruhen
Rspr.: Anknüpfungspunkt = KVHandlung, soweit bereits ihr das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet
Prüfungsschema?
I. TB
Grunddelikt: Verwirklichung einer KV
a) Obj. TB des § 223 StGB
b) Subj. TB: Vorsatz
Qualifikation des § 227
a) Eintritt der schweren Folge: Tod der verletzten Person
b) Kausalität zwischen KV und Folge
c) TBSpezifischer Gefahrenzusammenhang zwischen KV und Folge
d) Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich der Folge, § 18
II. RWK
III. Schuld
Wodurch wird der Unmittelbarkeitszusammenhang iRd Grunddelikten Gefahrenzusammenhangs durchbrochen?
(+), wenn der Tod des Opfers auch auf eigenes Verhalten zurückzuführen ist
Wann liegt der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang vor?
(+), wenn der Tod des Opfers auf dem spezifischen Unrecht der KV beruht
Wann bleibt dieser Zusammenhang trotz Flucht des Opfers bestehen?
(+), wenn die Reaktion des Opfers naheliegend und nachvollziehbar ist
Fahrlässige Körperverletzung, § 229
Prüfungsschema?
I. TB
Erfolgsverursachung (Handlung, Verletzungserfolg, Kausalität)
Obj. Sorgfaltspflichtverletzung
a) Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b) Obj. Voraussehbarkeit des Erfolges
c) Erlaubtes Risiko
Obj. Zurechnung
a) Pflichtwidrigkeitszusammenhang
b) Schutzzweckzusammenhang
II. RWK
III. Schuld
Schuldfähigkeit
Subj. Sorgfaltspflichtverletzung
a) Persönliche Fähigkeit, die obj. Sorgfaltspflicht zu erfüllen
b) Subj. Voraussehbarkeit
Entschuldigungsgründe
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
Welche Art von Gefährdungsdelikt ist § 231 StGB?
= abstraktes Gefährdungsdelikt, weil nach Schlägereien können die Einzelheiten des Geschehens kaum rekonstruiert werden, weshalb sich ein Beteiligter nach Eintritt einer schweren Folge nicht damit entlasten können soll, er habe zu der schweren Folge nicht beigetragen
Meinungsstreit: ob eine schwere Folge dem Beteiligten einer Schlägerei zurechenbar ist, die erst nach seinem Verlassen der Schlägerei eingetreten ist
Rspr. & h.L.: (+), weil Wortlaut, Telos und Strafzumessung
kl.T.d.L.: (-), weil er zum Eintritt der Folge nichts beigetreten habe
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
ausdrückliches und ernstliches Verlangen
Wann ist ein Verlangen ernstlich?
= wenn es auf freier und feherfreier Willensbildung beruht. Es muss also frei von Täuschung, Zwang, Irrtum oder anderen wesentlichen Willensmängeln sein
Wann ist das Verlangen ausdrücklich?
= eindeutige und unmissverständliche Ausdrucksweise des Verlangens
strafbare Fremdtötung vs. straflose Teilnahme an Selbsttötung
Worauf kommt es zur Abgrenzung von täterschaftlicher Tötungshandlung und (strafloser) Beihilfe zum Suizid maßgeblich an?
darauf, wer die Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt hatte
Meinungsstreit: systematische Einordnung des § 216 StGB
h.L.: § 216 = Privilegierung im Verhältnis zu §§ 212, 211
Rspr.: § 216 = eigenständiger TB
Rechtsfolge, wenn § 216 StGB verwirklicht ist?
Sperrwirkung für die Bestrafung aus §§ 212, 211 StGB
Zweck?
generalpräventive Stabilisierung des Tötungsverbots und Verhinderung eines Missbrauchs dahingehend, das jemand unter dem Deckmantel einer angeblichen Einwilligung in Wirklichkeit gegen seinen Willen getötet wird
Rechtsfolge: Täter geht irrig von einem Tötungsverlangen des Opfers aus
Täter ist nach § 16 Abs. 2 so zu behandeln, als ob tatsächlich das privilegierende Merkmal eines Tötungsverlangens vorliegen würde. Demnach kann der Töter nur aus § 216 Abs. 1 StGB bestraft werden.
Kann das Opfer sich bei der Tötung auf Verlangen der Anstiftung zu einer versuchten Tötung auf Verlangen strafbar machen?
(-), weil dies wäre nicht mit der Wertung des Gesetzgebers vereinbar, der gerade den Suizidenten nicht als Täter bestraft
Aussetzung, § 221 StGB
Versetzen in hilflose Lage
Wann liegt eine hilflose Lage vor?
= Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft oder mit Hilfe schutzbereiter und schutzfähiger anderer Personen vor drohenden abstrakten Lebens- oder schweren Gesundheitsgefahren zu schützen
Was stellt das sog. Versetzen dar?
= die auf beliebige Art und Weise erfolgende Herbeiführung der hilflosen Lage durch den Täter
Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage
Def.?
= jedes Nichthelfen trotz Helfenkönnens und -müssens
Qualifikationen, § 221 Abs. 2 und 3 StGB
Worauf muss sich der Vorsatz des Täters beziehen?
Sowohl auf den GrundTB als auch die Qualifikation
Was stellt...
§ 221 Abs. 2 Nr. 2 rechtlich dar?
eine Erfolgsqualifikation
... § 221 Abs. 2 Nr. 1 rechtlich dar?
eine Qualifikation
Aus welchen Teilen setzt sich der TB der Aussetzung zusammen?
Handlungsteil
Gefährdungsteil
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Tathandlungen
Quälen
Def.?
= Zufügen von Leid oder länger andauernden oder sich wiederholenden Schmerzen körperlicher oder seelischer Art
Rohe Misshandlung
Wodurch wird die Misshandlung roh?
(+), wenn sie erheblich ist sowie aus einer gegen die Leiden gleichgültigen Gesinnung heraus erfolgt
Wann liegt eine gefühllose Gesinnung vor?
(+), wenn der Täter bei der Misshandlung das Gefühl für das Leiden des Misshandelten verloren hat, das sich bei jedem menschlich und verständlich Denkenden eingestellt haben würde
Welche Art von Qualifikationen enthält § 225 Abs. 3 StGB?
sog. Gefährdungsqualifikationen
Nötigung, § 240 StGB
was ist das Schutzgut der Nötigung?
die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung
Meinungsstreit: Gewaltbegriff
klassischer Gewaltbegriff: Voraussetzungen?
durch körperliche Kraftentfaltung
Zwang ausübt, indem er auf den Körper eines anderen einwirkt
um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden
Wann muss dieser Meinungsstreit nicht thematisiert werden?
in eindeutigen Fällen wie Schlägen, Tritten, Würgen, ...
Rspr.: es reicht, dass der Täter eine körperliche Tätigkeit ausübt (Bsp.: Sitzblockade auf der Straße)
vergeistigter Gewaltbegriff: es reicht, wenn psychischer Zwang bei dem Opfer ausgelöst wird (Bsp.: erster Autofahrer vor einer Sitzblockade hat die Hemmnis die blockierende Person zu überfahren). Wird dieser Gewaltbegriff heute noch angewandt?
(-), weil er die Wortlautgrenze überschreitet, Art. 103 Abs. 2 GG. Er wurde deshalb als verfassungswidrig erklärt.
Drohung
Def.?
= Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf welches der Täter Einfluss zu haben vorgibt
Meinungsstreit: ist eine Drohung mit einem erlaubten Übel bspw. einer Anzeige möglich?
h.M.: (+), wegen dem Wortlaut des § 154c StPO. Um ein Ausufern der Strafbarkeit zu verhindern, kann über das Merkmal der Verwerflichkeit eingeschränkt werden.
a.A.: vom Schutzzweck des § 240 Abs. 1 StGB ist nur die rechtlich garantierte Freiheit erfasst
Kann die Drohung auch gegenüber einem Dritten ausgesprochen werden?
(+), solange sie für das Opfer ein empfindliches Übel darstellt
Übel
Def.?
= jeder Nachteil
Wann ist das Übel empfindlich?
(+), wenn es bei obj. Beurteilung und der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen
Verwerflichkeit
Was ist verwerflich?
(+), was sozial unerträglich und wegen seines grob anstößigen Charakters sozialethisch in besonderem Maße zu missbilligen ist
Woraus ergibt sich die Verwerflichkeit?
aus der Verwerflichkeit des Mittels, des Zwecks oder der Zweck-Mittel-Relation
In welchem Punkt wird die Verwerflichkeit geprüft?
iRd RWK, weil die Tat ist nur rechtswidrig, wenn sie verwerflich ist
Indizwirkung des Nötigungsmittels
DEf.?
= wenn das eingesetzte Mittel (bspw. Schläge, also die Körperverletzung) für bereits strafbar ist, indiziert das die Verwerflichkeit der Tat
Wann besteht die kausale Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und -erfolg?
(+), wenn das abgenötigte Verhalten unmittelbar und spezifische Folge des angewandten Zwangsmittels ist
Welche Formen der Gewalt gibt es?
vis absoluta
Def.?
= willensbrechende Gewalt
vis compulsiva
Def.?
= willensbeugende Gewalt
Ist auch eine Nötigung in mittelbarer Täterschaft möglich?
Bedrohung, § 241 StGB
Welches Rechtsgut wird von der Bedrohung geschützt?
der individuelle Rechtsfrieden
Muss der Adressat der Bedrohung, die Äußerung des Täters ernst nehmen?
(-), erforderlich ist nur, dass die Äußerung objektiv den Eindruck der Ernstlichkeit erweckt, also die Handlung sich objektiv zur Störung des individuellen Rechtsfriedens eignet und der Täter auch will, dass sie ernst genommen wird
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
Widerstand leisten
Def.?
= auch das untaugliche/ erfolglose Unternehmen, den Amtsträger durch aktives Vorgehen zur Unterlassung der Vollstreckungshandlung als solcher zu nötigen oder dies zu erschweren
Vollstreckungshandlung
DEf.?=
= jede Tätigkeit, die zur Regelung eines Einzelfalles auf die Vollziehung der Rechtsnormen und Hoheitsakten gerichtet ist
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB
Tätlicher Angriff
Def.?
= jede feindselige Absicht unmittelbar auf den Körper des Vollstreckungsbeamten abzielende Einwirkung ohne Rücksicht auf ihren (Körperverletzungs-)Erfolg
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Was ist geschütztes Rechtsgut der Freiheitsberaubung?
die persönliche Fortbewegungsfreiheit
Einsperren
Def.?
= jemanden durch äußere Vorrichtungen am Verlassen eines umschlossenen Raumes zu hindern
Für welche Zeitspanne muss jemand mindestens seiner Freiheit beraubt werden?
lt. dem Reichsgericht wird als Formell ein "Vaterunser", also eine knappe Minute, als ausreichend gewertet
Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB
Entführen
Def.?
= Verbringen eines Menschen an einen anderen Aufenthaltsort mit der Wirkung, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist
wann bemächtigt der Täter sich einer Person?
(+), wenn er die physische Herrschaft über diese gewonnen hat
Was ist das Ziel des Täters bei dem erpresserischen Menschenraub?
Geld vom Opfer
wann ist der subj. TB des erpresserischen Menschenraubes erfüllt?
(+), wenn der Täter die Absicht hat, den Zustand zu einer Erpressung auszunutzen
Was sind die geschützten Rechtsgüter des erpresserischen Menschenraubes?
physisch-psychische Integrität des Entführten
Freiheit des Entführten
Willensentschließungsfreiheit des zu Erpressenden
Vermögen des zu Erpressenden
Geiselnahme, § 239b StGB
Welche Rechtsgüter werden durch die Geiselnahme geschützt?
Willensentschließungsfreiheit des zu Nötigenden
Freiheit des Entführten
physisch-psychische Integrität des Entführten
Was ist das Ziel des Täters bei der Geiselnahme?
die Handlung des Opfers
wann ist der subj. TB der Geiselnahme erfüllt?
(+), wenn der Täter die Absicht hat durch Drohung mit Tod, schwerer KV oder Freiheitsentziehung von über einer Woche eine Duldung, Handlung oder Unterlassung herbeizuführen
Nachstellung, § 238 StGB
Was wird von der Nachstellung geschützt?
der individuelle Lebensbereich des Betroffenen
Wozu müssen die Handlungen des Täters geeignet sein?
dazu bei Menschen in der Situation des Opfers eine schwerwiegende Veränderung seiner Lebensumstände herbeizuführen
Woraus ergibt sich das nicht in der Norm erwähnte Vorsatzerfordernis?
§ 15 StGB
Merkmal "wiederholt"
Was erfordert dies?
eine besondere Hartnäckigkeit und gesteigerte Gleichgültigkeit des Täters gegenüber dem gesetzlichen Verbot
ist relevant, ob der Täter eine Handlungsweise mehrmals wiederholt oder verschiedene Handlungsweisen verwirklicht?
(-)
Nachstellen
DEf.?
= alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbar oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen
wann handelt der Täter unbefugt?
(+), wenn er gegen den Willen des Opfers handelt und sein Verhalten auch nicht sozialadäquat ist
Menschenraub, § 234 StGB
Stellt das Vorhalten einer Schusswaffe eine Gewaltanwendung iRd Menschenraubes da?
Rspr. (+)
List
Def.?
= Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Absichten oder Umstände die Ziele des Täters durchzusetzen