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Konkurrenzen im StrafR - Coggle Diagram
Konkurrenzen im StrafR
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Tatmehrheit, § 53 StGB
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Def.?
= (+), wenn der Täter durch mehrere Handlungen mehrere StrafTBs verwirklicht hat
Asperationsprinzip
Def.?
= die Gesamtstrafe wird durch die Erhöhung der verwirkten höchsten Einzelstrafe ermittelt, wobei die Gesamtstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen darf, § 54 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 StGB
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Handlungseinheit
Welche Formen gibt es?
- iterative Handlungseinheit
Def.?
= (+), wenn der Täter innerhalb eines engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs denselben TB aufgrund eines einheitlichen Willens mehrfach verwirklicht und dadurch lediglich das Unrecht steigert
- Handlung im "natürlichen" Sinne
Def.?
= (+), wenn der Täter durch eine bestimmte Körperbewegung oder Unterlassung (Willensbetätigung) mehrere Straftatbestände verwirklicht
- sukzessive Handlungseinheit
Def.?
= (+), wenn der Täter sein Opfer erschießen möchte und "auf dem Weg dahin" zunächst versehentlich in Bein schießt, nicht aber in den Kopf. Bei dieser ist dann nur eine Handlung anzunehmen
- rechtliche/ tatbestandliche Handlungseinheit
Def.?
= (+), wenn schon der gesetzliche TB mehrere Willensbetätigungen zu einer rechtlich-sozialen Bewertungseinheit zusammenfasst
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Gesetzeskonkurrenz
Def.?
= (+), wenn ein Delikt hinter ein anderes zurücktritt, weil der Unrechtsgehalt bereits im anderen enthalten ist
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