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BGB AT - Coggle Diagram
BGB AT
AGBs
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Vorliegen von AGB
Vertragsbedingung
Def.?
= Regelung, die nach dem obj. Empfängerhorizont den Vertragsinhalt festlegen will
abzugrenzen von
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- Empfehlungen, die mangels Regelungsgehalt nicht auf den Vertragsinhalt einwirken
AGB
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vorformuliert
Def.?
= (+), wenn sie vor Abschluss des Vertrags oder der Vornahme des RG entworfen wurden
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Individualabrede
Abgrenzung zu AGB
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Können AGBs auch gleichzeitig Individualabreden sein, wenn sich die Verwendergegenseite nach gründlicher Erörterung mit der jeweiligen Klausel ausdrücklich einverstanden erklärt und die Klausel so Ergebnis eines Aushandelns ist?
(+), wenn die Verwendergegenseite von ihrer Vertragsfreiheit Gebrauch macht und daher den zusätzlichen gesetzlichen Schutz des AGB-Rechts nicht benötigt
Wie ist zu verfahren, wenn sich Individualabrede und AGB widersprechen?
Dann genießt die Individualabrede Vorrang, § 305b BGB
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Überraschende Klauseln
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überraschende Klausel
Def,?
= wenn die Klausel nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich ist, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht
Rechtsfolge
die Klausel wird nicht in den Vertrag mit einbezogen, aber der restliche Vertrag bleibt wirksam, § 306 Abs. 1 BGB
Inhaltskontrolle
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Was ist die Rechtsfolge bei kreuzenden, sich widersprechenden AGB-Klauseln zwischen Unternehmen?
dann bleibt der Vertrag grds. wirksam, nur AGB werden evtl. nicht Vertragsinhalt (= Theorie der Kongruenzgeltung), weil Dissens
Lücken im Vertrag werden durch dispositives Recht bzw. durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen
salvatorislhe Klauseln
Def.?
= Klauseln, die ein Recht des Kunden ausschließen, soweit dies rechtlich zulässig ist
Rechtsfolge?
Diese sind unzulässig, da sie gegen § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB verstoßen
Können bei sog. Schriftformklauseln (= "Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform") trotzdem noch mündliche Nebenabreden wirksam getroffen werden?
Ja, weil auch hier gilt der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede
Problemfall: Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
Welche gängigen unwirksamen Klauseln gibt es?
- Zwang durch Klausel: der Mieter soll die Reparatur durch Fachhandwerker durchführen lassen
- starrer Fristplan (in dem und dem Zeitrahmen muss immer wieder gestrichen werden oder eine neue Küche eingebaut werden)
- Formularklausel: Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Renovierung und vom Zustand
- Verpflichtung die Wohnung in "weiß gestrichen" zurückzugeben, da der Mieter hinsichtlich der Farbwahl unangemessen eingeengt wird
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Prüfungsschema: AGB
I. Anwendbarkeit der §§ 305 ff, § 310 Abs. 1 und 4 BGB
II. Vorliegen von AGB, § 305 Abs. 1 BGB
- Vorformulierte Vertragsbedingungen
- Vom Verwender einseitig gestellt
- Für eine Vielzahl von Verträgen (Mehrverwendungsabsicht)
- Keine Individualvereinbarung, § 305 Abs. 1 S. 3 BGB
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- Ggü. Unternehmern, §§ 145 ff. BGB
- Ggü. Verbrauchern, § 305 Abs. 2 BGB
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b) Negative Einbeziehungskontrolle: überraschende Klausel, § 305 c BGB
c) Vorrang von entgegenstehenden Individualabreden, § 305b BGB
IV. Inhaltskontrolle, §§ 307 ff. BGB
- Eröffnung der Inhaltskontrolle, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB
- Vorrangige Auslegung der AGB, §§ 133, 157 BGB
- Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB
- Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, § 308 BGB
- Generalklausel des § 307 BGB
V. Rechtsfolgen eines Verstoßes, § 306 BGB
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Verjährung
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Verjährungshindernisse
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Ablaufhemmung, §§ 204 Abs. 2 S. 1, 210, 211 BGB
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Stellvertretung
Zulässigkeit
Ist die Stellvertretung bei höchstpersönlichen RGs wie bspw. der Eheschließung, Testamentserrichtung oder Erbvertrag zulässig?
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Insichgeschäfte
Def.?
= RG, das eine Person gegenüber sich selbst vornimmt
Rechtsfolge?
gem. § 181 ist ein Insichgeschäft grds. verboten. Eine an sich bestehende Vertretungsmacht wird durch den § 181 begrenzt, sodass der Vertreter beim Insichgeschäft ohne Vertretungsmacht handelt. Wird es trotzdem vorgenommen, hat dies jedoch keine Nichtigkeit zur Folge, sondern nur eine schwebende Unwirksamkeit, sodass dem Vertretenen bei Verträgen die Möglichkeit zur Genehmigung bleibt.
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Voraussetzungen?
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- Interessenkollision (wird aufgrund der Personenidentität grds. vermutet)
Welche Fälle gibt es, in denen die Personenidentität nicht zu einem Interessenkonflikt führt?
- RG ist für den Vertretenen lediglich rechtlich vorteilhaft; teleologische Reduktion des § 181
- Insichgeschäft wird vom Vertretenen von Anfang an gestattet, § 181 1. HS
- Vertretene wird ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit tätig, § 181 2. HS
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Formfreiheit und Grenzen
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Schriftformklausel
Funktion?
Sicherung von Verträgen gegen Änderungen, die mündlich "zwischen Tür und Angel" geschlossen werden
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Geschäftsfähigkeit
Def.?
= die aus einem Mindestmaß an Einsichts- und Urteilsfähigkeit hinsichtlich der Folgen einer Rechtsgeschäftlichen Erklärung erwachsende Möglichkeit RG wirksam vorzunehmen; Verständnis für Rechtsfolgen
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Geschäftsunfähigkeit
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5-Jähriger wird von Mutter zum Bäcker geschickt, um für die Familie Brötchen zu kaufen. Brötchen kann er selbst aussuchen. Ist das Kind Bote und kann somit die Brötchen erwerben?
Ja. Die Botenschaft wird ausgeweitet oder man erweitert § 165 BGB teleologisch. Somit ist der von den Parteien gewollte Vertrag anzunehmen, ohne dabei den Schutz des Geschäftsunfähigen aufzugeben.
Merke: Ist das Kindlein noch so klein, kann es trotzdem Bote sein.
Wann wird eine WE, die gegenüber einem Geschäftsunfähigen abgegeben wird, wirksam?
Wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht, § 131 Abs. 1 BGB
Def.?
= wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat (§ 104 Nr. 1 BGB) oder wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist (§ 104 Nr. 2 BGB)
Kann ein Volljähriger, der aufgrund einer psychischen Erkankung geschäftsunfähig ist, trotz seiner Geschäftsunfähigkeit bspw. Einkäufe vornehmen?
Ja, gem. § 105a BGB. Diese Norm fingiert bei kleineren und ungefährlichen Geschäften des täglichen Lebens im Hinblick auf den Leistungsaustausch eine Wirksamkeit, und zwar ex nun ab der wechselseitigen Leistungserbringung. Dadurch wird ein Rechtsgrund geschaffen.
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Willenserklärung
TB der WE
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inivitatio ad offerendum
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Def.?
= Aufforderung, ein Angebot abzugeben
Angebot und Annahme
Angebot
Def.?
= WE, die alle vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die der Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch vom Einverständnis des Empfängers abhängt
Wie wird ein Angebot bezeichnet, welches an einen begrenzten Personenkreis oder die Allgemeinheit gerichtet ist?
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Annahme
Def.?
= WE, mit der das Einverständnis mit dem Antrag ausgedrückt wird
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Liegt eine konkludierte Annahme vor, wenn ein Unternehmer umbestellt Waren an einen Verbraucher schickt und die Annahme sich bloß in Zueignungs-/ Gebrauchshandlungen manifestiert?
Nein, die Annahme muss seitens des Verbrauchers ausdrücklich erklärt werden oder indem er bezahlt
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Anfechtung
Prüfungsschema?
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II. Anfechtungserklärung, § 143 BGB
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IV. Anfechtungsgrund, §§ 119, 120, 123 BGB
V. Anfechtungsfrist, §§ 121, 124 BGB
VI. Rechtsfolge: Nichtigkeit ex tune, § 142 BGB
Welche Irrtümer gibt es?
Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB
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Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB
Def.?
= Erklärender erklärt objektiv das, was er erklären wollte, aber irrt über die rechtliche Bedeutung seiner Erklärung
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Kalkulationsirrtum
Def.?
= wenn sich eine Erklärung auf die Berechnung einer Menge/ eines Preises stützt, dann können Fehler bei der Berechnung den Inhalt der Erklärung beeinflussen
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Beide Parteien gehen von falschen Berechnungstatsachen aus, d.h. inkorrekte Kalkulationsgrundlage
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Eigenschaftsirrtum
Def.?
= Erklärender irrt über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache, die in unmittelbarer Beziehung zum Geschäftsinhalt stehen
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Übermittlungsirrtum, § 120
Def.?
= Erklärender erklärt objektiv das, was er erklären wollte. Seine Erklärung wird jedoch durch eine Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt
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Ist für die Anfechtung relevant, ob der Erklärende den Irrtum zu verschulden hat?
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arglistige Täuschung
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Ist die Widerrechtlichkeit der arglistigen Täuschung bei einer Schwangeren zu bejahen, die bei einem Bewerbungsgespräch die unzulässige Frage nach einer Schwangerschaft wider besseren Wissens verneint?
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Prüfungsschema?
I. Täuschungshandlung
Def.?
= Erregen, Unterhalten oder Bestärken einer Fehlvorstellung über Tatsachen bei einem Anderen
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II. Irrtum
Def.?
= Fehlvorstellung über Tatsachen, die Gegenstand der Täuschung waren
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widerrechtliche Drohung
Drohung
Def.?
= Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende vorgibt, Einfluss zu haben
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Übel
Def.?
= jeder Nachteil (z.B. Gewalt, Kündigung v. Darlehen)
Übel muss vom Willen des Drohenden abhängig sein, also keine vollkommen unsinnige Drohung (z.B. sonst werde den Bedrohten der Blitz treffen)
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Fristen und Termine
Arten von Fristbeginnen
Ereignisfrist
Def.?
= der Lauf dieser Frist wird durch ein Ereignis oder einen in den Lauf eines Tages fallenden Zeitpunkt ausgelöst, § 187 Abs. 1 BGB
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Terminfrist
Def.?
= der Lauf dieser Frist wird durch den Beginn eines Tages ausgelöst, § 187 Abs. 2 BGB
Fristende
Kann eine Frist auf einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag ende?
Nein, es wird dann der nächste Werktag gewählt
Kann eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag beginnen?
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