e.A.: (+), solange die Wählenden sich frei dazu entschließen könnten, einen unausgefüllten Wahlzettel abzugeben, seien sie nicht dazu gezwungen, eine Wahl zu treffen. Dies müsse jedoch dadurch sichergestellt werden, dass die Wahl weiterhin geheim getroffen werden kann. Dadurch würde die Wahlpflicht aber nur "formelle" Pflicht zur Wahlurne zu gehen sein, aber keine Pflicht, tatsächlich zu wählen.
In Belgien, Griechenland, Luxemburg und Italien gibt es bereits eine Wahlpflicht.