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Grundlagen des Kaufvertrages - Coggle Diagram
Grundlagen des Kaufvertrages
Gesetze
Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG)
gilt für Verträge zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Konsumenten)
regelt Pflicht von Unternehmen
Waren und digitale Leistungen ohne Mängeln zu liefern und Updates bereitzustellen
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
gilt für Verträge zwischen Unternehmen
regelt z.B. Schadenersatzansprüche zwischen Unternehmen
Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
gilt für Verträge zwischen UN und Privatpersonen (Konsumenten)
schützt Konsumenten von unfairen Geschäftspraktiken von UN
E-Commerce-Gesetz (ECG)
gilt Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden
verpflichtet z.B. Unternehmen, die technische Schritte des Vertragsabschlusses zu erklären
Allgemeines Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
gilt für alle Verträge
Fern- und Auswertsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
gilt für Auswärtsgeschäfte und Fernabsatz bei B2C-Geschäften
regelt z.B. das Rücktrittsrecht des Konsumenten
Rechtliche Bedingungen
Freiwilligkeit
Vertrag muss freiwillig abgeschlossen werden (gezwungener Vertrag ist ungültig
Möglichkeit
Es muss möglich sein, über diesen Vertragsgegenstand einen Vertrag abzuschließen
Geschäftsfähigkeit
Vertragspartner muss alt genug sein
Erlaubtheit
Der Vertragsgegenstand muss erlaubt sein
übereinstimmende Willenserklärung
Alle Vertragspartner müssen wollen
Arten
elektronisch
schlüssig
schriftlich
mündlich
Phasen des KV
Phase 2: Erfüllung des Kaufvertrags
Annahme
Käufer nimmt Ware an und bestätigt Erhalt auf Kopie des Lieferscheins
Rechnung
VK schickt Käufer ordnungsgemäße Rechnung
Lieferung
VK liefert zu vereinbarten Lieferbedingungen und legt Lieferschein dazu
Bezahlung
Käufer zahlt Rechnung innerhalb vereinbarten Zahlungsfrist
Phase 1: Zustandekommen des Kaufvertrags
Angebot
VK bieten Produkte an und nennt Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Bestellung
Wenn Käufer Angebot zusagt, bestellt er zu angebotenen Bedingungen
Anfrage
Käufer erkundigt sich nach Produkten, Preisen, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Bestätigung
Bei Online-Bestellungen bestätigt der VK per Mail Bestellung
Rechnungsbestandteile laut UStG
Rechnung bis € 10.000,-- brutto
Ausstellungsdatum
Entgelt exkl. USt (netto)
Lieferdatum
Steuersatz
Menge und Bezeichnung der Ware
USt-Betrag
Name und Anschrift Käufers
Fortlaufende Nummer
Name und Anschrift VK
UID-Nummer VK
Rechnung über €10.00,-- brutto
Ausstellungsdatum
Entgelt exkl. USt (netto)
Lieferdatum
Steuerbetrag
Fortlaufende Nummer
USt-Betrag
Menge und Bezeichnung der Ware
UID-Nummer VK
Name und Anschrift Käufer
UID-Nummer Käufer
Name und Anschrift VK
Kleinbetragsrechnung bis € 400,00 brutto
Lieferdatum
Ausstellungsdatum
Menge und Bezeichnung der Ware
Entgelt inkl. USt (brutto)
Name und Anschrift des VK
Steuersatz
Gesetzliche Bestandteile des KV
Ausstellungsdatum/Lieferdatum
Steuerbetrag
Menge und Bezeichnung der Ware
Entgelt (netto)
Name und Anschrift VK
Geschäftsfähigkeit
7 - 14 Geburtstag
unmündige Minderjährige
beschränkt geschäftsfähig
dürfen Geschenke annehmen, aus denen sich keine Verpflichtungen ergeben
14 - 18 Geburtstag
Mündige Minderjährige
erweitert geschäftsfähig
dürfen Verträge eingehen über das, was sie verdienen/ bekommen
Bis zum 7. Lebensjahr
Kinder
nicht geschäftsfähig
dürfen keine Verträge abschließen (können aber Kleinigkeiten kaufen)
Ab den 18. Geburtstag
Volljährig
voll geschäftsfähig
dürfen alle Verträge abschließen
Angebot
bindendes
genaue Informationen zur angebotenen Ware
enthält keine Freizeichnungsklausel
an eine bestimmte Person gerichtet
Bindefrist angegeben
angegebene Bindungsfrist
z.B. Angebot gültig bis 20. Juni
Bindefrist nicht angegeben
mündliches Angebot
keine Überlegungsfrist
z.B. "Du kannst diese Jacke um € 145,00 haben."
schriftliches Angebot
angemessene Überlegungsfrist
z.B. "Wir bieten Ihnen diesen Tisch um € 200,00 an."
nicht bindendes
enthält eine Freizeichnungsklausel
freibleibend
keine Bindefrist
z.B. "Solange der Vorrat reicht"
genaue Informationen zur angebotenen Ware
an eine bestimmte Person gerichtet
Lieferklauseln
Zweipunktklausel
frachtfrei "genannter Ort"
Risikoübergang gehen an den ersten Frachtführer an Käufer. Kostenübergang gehen an den vereinbarten Ort an Käufer über. (z.B. Hbf Wien)
Einpunktklausel
ab Werk
Risiko - und Kostenübergang gehen beim Lager vom VK auf Käufer über. D.h. Käufer muss gesamte Lieferung bezahlen
frei Haus
Risiko - und Kostenübergang gehen beim "Haus" vom Käufer auf Käufer über. D.h. VK muss gesamte Lieferung bezahlen