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Das Infektionsschutz-Gesetz - Coggle Diagram
Das Infektionsschutz-Gesetz
lfSG
Die Ziele
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Menschen werden nicht krank, wenn sich eine Krankheit trotzdem ausbreitet
Ist am 01.01. 2001 in Kraft getreten
Regeln
Die Pflicht zur Ermittlung der Krankheitsherde (= der Ort oder die Person, von der die Krankheit sich ausbreitet)
Wo kommt die Krankheit her?
Wer könnte sich noch angesteckt haben?
Entseuchungsmaßnahmen
= Desinfektion und Vernichtung kontaminierter Gegenstände
Türklinken desinfizieren oder stark verschmutzte Dinge wegwerfen
Untersuchungs- und Behandlungspflicht für Betroffene
Menschen, die krank sind oder im Verdacht stehen, krank zu sein, müssen untersucht und behandelt werden -> sie sich selbst und andere nicht gefährden
Untersuchung der Kontaktpersonen
Menschen, die Kontakt mit einer kranken Person hatten, werden untersucht, ob sie sich angesteckt haben
Bestimmungen für den Schulbesuch, die Arbeit usw.
Erkrankte Menschen, dürfen unter bestimmten Bedingungen nicht zur Schule oder zur Arbeit gehen, damit sie niemanden anstecken
Was sind meldepflichtige Erkrankungen?
§6
Krankheiten mit großer Ansteckungsgefahr
Große Ansteckungsgefahr = wenn die erkrankte Person viele andere ansteckt -> die Krankheit wird eingedämmt (bring under controll)
Sehr schwere Erkrankungen
Der Verdacht (= ist noch nicht bewiesen, aber man vermutet) ist meldepflichtig
Tod durch solche Erkrankung
Wie müssen die Erkrankungen gemeldet werden?
Die Ärztin, die die Person behandelt, muss die Erkrankung melden
Muss innerhalb 24 Stunden melden
Bei Gesundheitsamt
Welche Erkrankung müssen gemeldet werden?