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FamilienR - Coggle Diagram
FamilienR
Zugewinnausgleich, §§ 1371 ff. BGB
Ausgleichsanspruch
Prüungsschema
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- Gesetzliches Güterrecht der Zugewinngemeinschaft
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Gesetzliche Verpflichtungsermächtigung, § 1357 BGB
Schlüsselgewalt
= gesetzliche Verpflichtungserklärung, aber keine Verfügungsbefugnis
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Meinungsstreit: Wird der andere Ehepartner auch Vertragspartei, wenn der eine Ehepartner den Vertrag schließt?
h.M.: (-), weil es ist nur eine akzessorische Zahlungspflicht
a.A.: (+), weil anderer Ehepartner wird ebenso verpflichtet aus dem Vertrag wie der andere Ehepartner
Prüfungsschema:
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- zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie
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- Kein Ausschluss oder Beschränkung
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Sorgerecht und gesetzliche Vertretung, §§ 1626, 1629, 1824 BGB
gemeinsames Sorgerecht
haben beide Eltern, wenn die Eltern bei der Geburt verheiratet waren
Was passiert, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren?
dann hat grds. die Mutter das alleinige Sorgerecht, § 1626 a BGB
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Vertretung des Kindes, § 1629
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Bürgerliche Ehe
Familie
Def.
= privater Bereich höchstpersönlicher Beziehungen, der gegenüber dem Raum des Öffentlichen und Politischen abzugrenzen ist und in den auch das Recht nicht ohne weiteres eingreifen darf
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Bürgerliche Ehe
Def.
= Form der Ehe, für die allein der Staat zuständig ist und deren Recht nach weltlichen, also nicht von religiösen Glaubenspositionen abhängigen, Erkenntnissen gestaltet wird
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Voraussetzungen
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- unter Mitwirkung eines Standesbeamten
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- kein Aufhebungsgrund ersichtlich
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