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Immobiliarsachenrecht - Coggle Diagram
Immobiliarsachenrecht
Hypothek, §§ 113 ff. BGB
Def.
= streng akzessorisches beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück zur Sicherung einer dem Gläubiger (Hypothekar) zustehenden Forderung
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Bestellung der Hypothek
Prüfungsschema
- Einigung mit dem materiell Berechtigten. §§ 873 Abs. 1, 1113 BGB
- Eintragung und Einigsein zum Zeitpunkt der Eintragung
- Berechtigung oder gutgläubiger Erwerb gem. § 892 BGB
- Bestehen der zu sichernden Forderung
a) Briefübergabe oder Surrogat, §§ 1117 Abs. 1, 1117 Abs. 2 BGB
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vier Arten von Hypothek
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Buchhypothek
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spätere Übertragung erfolgt aus §§ 1154 Abs. 3, 873 BGB
Verkehrshypothek
jeder, der nicht die Unrichtigkeit positiv kennt, kann sich darauf verlassen, dass die Eintragungen im Grundbuch und im Hypothekenbrief richtig sind
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Sicherungshypothek, § 1184 Abs. 1 BGb
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Hypothekenbrief
Def.
= Schuldurkunde gem. § 952 Abs. 2 BGB, d.h. das Eigentum an dem Brief steht automatisch demjenigen zu, dem auch Hypothek zusteht
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Folgeerwerb der Hypothek
Buchhypothek
Prüfungsschema
- Einigung gem. §§ 1154 Abs. 3, 398 BGB
- Eintragung ins Grundbuch, § 873 Abs. 1 BGB
Briefhypothek
Prüfungsschema
- Schriftliche Abtretungserklärung oder Grundbucheintragung der Abtretung, §§ 1154 Abs.1, 2 BGB
- formlose Annahmeerklärung
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- öffentliche Beurkundung (keine Wirksamkeitsvoraussetzung)
Hypothekenhaftungsverband, § 1120 BGB
Enthaltung einzelner Bestandteile, Erzeugnisse und Zubehör durch §§ 1121 ff. BGB
Nachbarrecht, §§ 906 ff. BGB
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Allgemeines
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Grundstück
Def.
= erfasst den räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der katastermäßig vermessen und bezeichnet ist
Übereignung von Grundstücken, §§ 873 Abs. 1, 925 Abs.1 BGB
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durch gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten, § 892 BGB
Prüfungsschema
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- Unrichtigkeit des Grundsbuchs
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- Legitimation des Verfügenden, er ist also als Rechtsinhaber eingetragen
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
- Kein Widerspruch im Grundbuch, § 899 BGB
Vormerkung, §§ 883 ff. BGB
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Grundschuld, §§ 1191 ff. BGB
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Leistung durch Schuldner
Was passiert, wenn Schuldner auf die Grundschuld zahlt, der auch Eigentümer ist
dann entsteht kraft Gesetz eine Eigentümergrundschuld, § 1143 BGB analog. Der Gläubiger verliert zudem die Grundschuld, der Eigentümer erwirbt Anspruch auf Berichtigung und Löschung der Grundschuld und Forderung erlischt nach Zweck der Sicherungsabrede
Was passiert, wenn der Eigentümer auf die Grundschuld zahlt?
Forderung erlischt nicht und Eigentümer kann vom Gläubiger Abtretung der gegen Schuldner gesicherten Forderung verlangen
Was passiert, wenn Eigentümer auf die Forderung iRd Grundschuld zahlt?
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Anspruch auf Grundbuchberichtigung, § 894 BGB
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Prüfungsschema
- Unrichtigkeit des Grundbuchs
- Anspruchsberichtigung des wahren Rechtsinhabers
- Buchberechtigter als Verpflichteter
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Verhältnis von Grundpfandrechtes und Bürgschaft, §§ 1113 ff. BGB zu § 765 BGB
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