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Arbeitsschutz - Coggle Diagram
Arbeitsschutz
Jugendarbeitsschutz
- ein deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern, Jungendlichen
- Arbeitszeit 40Std. 5Tage/Wochen
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- Mehrarbeit nicht zulässig. Sonn, Feiertag Beschäftigungsverbot
(Ausnahme : Krankenhaus, Theater, Sport)
Mutterschutz
- Schützt Arbeitsverhältnisse bis 4M nach Geburt, Elternzeit
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- Zentrale Bestimmungen: Beschäftigungsverbote (Mutterschaftsurlaub Schutz von Mutter und Kind)
- §11: Entgeltfortzahlungspflicht während Beschäftigungsverbote.
- §13,14: Mutterschaftsgelds durch Krankenkassen.
Folgende Tätigkeiten sollten einer MTL während der Schwangerschaft untersagt werden:
- Radioaktive Substanzen, Narkosegase, Versuchstiere, Patientenmaterial, MRT-Geräte
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Elternzeit
- Unbezahlte Freistellung nach Kindesgeburt, bis zum 3. Lebensjahr
- Schriftlicher Antrag 7 W vor Beginn,
Zeiträume innerhalb von 2 J
- Bei Beginn nach Mutterschutzfrist: Antrag innerhalb der 1. W nach Geburtstermin
Elterngeld
- Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern zur Lebensgrundlage-Sicherung.
- Entgeltersatzleistung, Mutterschutzzeit,
65-100% des Voreinkommens
- Basiselterngeld: 300-1800 Euro/M, ElterngeldPlus: 150-900 Euro/M., Ein Elternteil: 12 Monate, Vaterbonus: +2 Monate, Bei gleichzeitigem Bezug: 7 Monate
Stillzeiten
Anspruch auf Verlangen,
Mindestens 2x täglich 30 Min. oder 1x täglich
1 Stunde.
Schwerbehindertenschutz
- Schwerbehinderte = Behinderungsgrad von min. 50%.
- Besonderer Kündigungsschutz,
Frist 4W
- Bestimmter Prozentsatz der Arbeitsplätze
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