Soziale
= Soziale Grundrechte stellen auf die Garantie staatlicher Leistungen ab (status positivus). Z.B. Recht auf Arbeit, gerechten Lohn, Sozialhilfe, Altersversorgung, Wohnung, Gesundheitsleistungen. Diese sind im Bundesverfassungsrecht nur in Ansätzen vorhanden. Die EU-Sozialrechtcharta und der UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte haben keinen Verfassungsrang. Der Struktur nach soziale Grundrechte sind die Mehrzahl der 2011 in die Verfassung verankerten Kinderrechte!