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ABU Themen die wir bis jetzt durchgearbeitet haben
Ajla Hamzic
Rechte Lernende
Lohnfortzahlungspflicht:
Fehlt der Lernender wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst am Arbeitsplatz, muss der Lehrbetrieb für eine beschränkte Zeit den Lohn weiterzahlen.
Abmachungen über Lehrzeit hinaus:
Abmachungen während der Lehre, die die lernende Person im freien Entschluss über die berufliche Tätigkeit nach beendigter Lehre beeinträchtigen, sind ungültig.
Freikurse / Stützkurse/ Berufsmatura:
Lernende dürfen ohne Lohnabzug die Freikurse besuchen
Berufsfremde Arbeiten:
Grundsätzlich müssen Lernende nur Arbeit verrichten, die etwas mit dem Beruf zu tun haben
Bestandteile Lehrvertrag
Bezeichnung:
Praxis Medicus
Dauer der Probezeit:
3Monate
Bücher
: ich
Berufskittel
: Praxis
ÖV, Laptop
: ich
Anzahl Ferien Wochen
-> 5 Wochen
Arbeitszeit pro Woche
-> 42.00 h
Unterkunft- und Verpflegungskosten:
beides ich
Arbeitszeit pro Tag
-> 8h
Kostenregelung
:
Nichtbetriebsunfall: 50% ich, 50%
Betriebsunfall: Betrieb
Vertragsparteien
-> ich, Eltern und Praxis
4 Unterschriften
-> Ich, Eltern, Berufsbildnerin, Kantonsbehörde
Lohn:
Lehrjahr: 550.-
Lehrjahr: 900.-
Lehrjahr: 1300.-
Dauer der Lehrzeit:
01.08.22-31.07.26
Pflichte Lernende
Haftungen:
Für Schäden die die Lernenden dem Lehrbetrieb fahrlässig oder absichtlich zufügen hat, haften sie.
Treuepflicht
Lerndokumentationen zeigen und kontrollieren lassen
Sorgfaltspflicht
Berufsschule und ÜK Besuchspflicht
Rechte Betrieb
Die Berufsbildnerin
muss meine Eigenverantwortung fördern
Lernsequenzen
planen und durchführen sowie kontrollieren, ob du die betrieblichen Leistungsziele erreichst
Haben das recht meine
Schulische Leistung
zu kontrollieren z.B. Noten
Die Berufsbildnerin
darf dir Anweisungen geben und Arbeitsleistungen verlangen
Pflichten Betrieb
Ferien:
Die Berufsbildenden müssen den Lernenden die gesetzlichen Ferien gewähren.
Lehrzeugnis:
Am Ende der Schulzeit müssen die Berufsbildenden den Lernenden ein Zeugnis ausstellen, das über den erlernten Beruf und die Dauer der Lehre Auskunft gibt.
Lohnzahlungspflicht:
Die Berufsbildenden müssen den im Lehrvertrag vereinbarten Lohn zahlen
Auflösung Lehrvertrag
Der Lernende fühlt sich nicht so Wohl im Team
Man macht einen sehr grossen Fehler denn man nicht wieder zurückstellen kann.
Ein Grund für die Auflösung währe z.B. der Lernende ist nicht gut in der Schule und der Beruf macht ihm nicht mehr Spass.
Die Auflösung
bedeutet eine schlechte Erfahrung für Berufsbildner/innen, aber besonders für die Lernenden.
Konflikte Lehrbetrieb
Unklare oder unrationelle Arbeitsabläufe bergen Konfliktpotenzial.
Gestörtes Selbstvertrauen, welches oft zur Annahme verleiten, angegriffen zu werden, auch wenn dies gar nicht der Fall ist.
Neid, Eifersucht, Klatsch und Überheblichkeit trüben zwischenmenschlichen Beziehungen.
Anhaltende Einengung von individuellen Freiheitsrechten durch Zwang oder autoritären Führungsstill.
Weiterbildungsmöglichkeiten in der Schweiz
-Während oder nach der Lehre kann man die Berufsmatura machen. Sie ermöglicht damit den Zugang zu einer Fachhochschule.
-Für die Gymnasien, Hochschulen /Universitäten und die Berufsausübung (nachobligatorische Bereiche) sind der Bund und der Kanton Partner.
-Mit der Berufsmatura kann man auch eine Ergänzungsprüfung, -die Passerelle machen. Die Passerelle ermöglicht den Zugang zu allen Schweizer Universitäten.
-Für das Bildungswesen sind die 26 Kantone verantwortlich.
-In der Schweiz stehen allen Personen alle Ausbildungsmöglichkeiten offfen.