Rahmenbedingungen
4 Prinzipien nach Beauchamp & Childress (1989)
Nichtschädigung
Fürsorge
Autonomie (Selbstbestimmung)
Gleichheit (Gerechtigkeit)
GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss)
oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkasse unter Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums
wird gebildet aus 4 Spitzenorganisationen: KBV + ZKBV + Deutsche Krankenhausgesellschaft + GKV Spitzenverband
bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
Psychotherapeutengesetz (PsychTG)
in Kraft seit 1999
Artikel 1: Regeln der Berufsausübung und damit verbundenen Pflichten
z.B. Berufsausübung nur mit Approbation und mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren
WBP Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
Expertengremium aus 6 Vertretern der Bundesärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer
Beratung über wissenschaftliche Anerkennung, Beurteilung der Studienlage
Artikel 2: gleichgestellte Berufsgruppe mit Ärzten, viele Änderungen im SGB 5, nachdem Therapeuten seit 2017:
Krankenhauseinweisung
Soziotherapie
psychiatrische Krankenpflege
Krankentransporte
Medizinische Reha
Psychotherapierichtlinie
wird vom GBA erlassen
Welche Leistungen dürfen gegenüber der Krankenkasse erbracht werden?
Psychotherapie-Vereinbarung
ist der Richtlinie untergeordnet
wurde dem BMV Ärzte beigefügt
Wie kann die Richtlinie konkret umgesetzt werden?
Präzisierung: Welche fachlichen Voraussetzungnen braucht der Behandler? Unterbrechung der Therapie für > 6 Monate muss der KK gegenüber begründet werden etc.
Berufsordnung
Rechte, Pflichten und ethische Verpflichtungen
rechtsverbindlich, kann beruflsrechtliche Verfahren nach sich ziehen
Sorgfalts und Abstinenzpflicht, Fortbildungspflicht, Dokumentation und Aufbewahrung