Rahmenbedingungen

4 Prinzipien nach Beauchamp & Childress (1989)

Nichtschädigung

Fürsorge

Autonomie (Selbstbestimmung)

Gleichheit (Gerechtigkeit)

GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss)

oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkasse unter Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums

wird gebildet aus 4 Spitzenorganisationen: KBV + ZKBV + Deutsche Krankenhausgesellschaft + GKV Spitzenverband

bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Psychotherapeutengesetz (PsychTG)

in Kraft seit 1999

Artikel 1: Regeln der Berufsausübung und damit verbundenen Pflichten

z.B. Berufsausübung nur mit Approbation und mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren

WBP Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

Expertengremium aus 6 Vertretern der Bundesärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer

Beratung über wissenschaftliche Anerkennung, Beurteilung der Studienlage

Artikel 2: gleichgestellte Berufsgruppe mit Ärzten, viele Änderungen im SGB 5, nachdem Therapeuten seit 2017:

Krankenhauseinweisung

Soziotherapie

psychiatrische Krankenpflege

Krankentransporte

Medizinische Reha

Psychotherapierichtlinie

wird vom GBA erlassen

Welche Leistungen dürfen gegenüber der Krankenkasse erbracht werden?

Psychotherapie-Vereinbarung

ist der Richtlinie untergeordnet

wurde dem BMV Ärzte beigefügt

Wie kann die Richtlinie konkret umgesetzt werden?

Präzisierung: Welche fachlichen Voraussetzungnen braucht der Behandler? Unterbrechung der Therapie für > 6 Monate muss der KK gegenüber begründet werden etc.

Berufsordnung

Rechte, Pflichten und ethische Verpflichtungen

rechtsverbindlich, kann beruflsrechtliche Verfahren nach sich ziehen

Sorgfalts und Abstinenzpflicht, Fortbildungspflicht, Dokumentation und Aufbewahrung