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Vormundschaft: gesetzliche Fürsorge für eine Person Mündel ohne volle…
Vormundschaft: gesetzliche Fürsorge für eine Person Mündel ohne volle Geschäftsfähigkeit (von Amts wegen durch das Vormundschaftsgericht) für alle Lebensbereiche §§ 1773-1895 BGB.
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Zuständigkeit des Jugenamtes, bis ein Vormund gefunden ist.
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Ablehnungsrecht nur limitiert, sonst Zwangsgeld.
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