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Konkordanzsystem (Schweiz) - Coggle Diagram
Konkordanzsystem (Schweiz)
Direkte Demokratie
Referenden
Obligatorisches Referendum:
verpflichtend bei Verfassungsrevisionen
Initiative geht von Bundesversammlung oder Bürgern aus
benötigt doppeltes Mehr (Ständemehr und Volksmehr)
Fakultatives Referendum:
Veto gegen Gesetze oder völkerrechtliche Verträge
es benötigt 50.000 Unterschriften oder 8 Kantone in 100 Tagen
oft ist Referendumsklausel bereits in Gesetzgebung inkludiert oder die Initiative geht von unten durch Bürger oder Kantone aus
benötigt einfaches Mehr (Volksmehr)
Volksinitative:
Änderung der Gesetzgebung
resolutives Referendum: kann verfassungswidrige Gesetze im Nachhinein rückgängig machen
100.000 Unterschriften in 18 Monaten
einfaches Mehr (Volksmehr) benötigt
Konkordanzdemokratie
Schweizer Merkmale:
Prinzip des gütlichen Einvernehmens: (amicabilis compositio): Konsens statt Mehrheit
hohe Eigenständigkeit der Kantone
Proporzstruktur (Schutz des Mitspracherechts für Minderheiten)
permanente große Koalition (Zauberformel)
Korportatismus:
Interessenverbände werden stark in die politischen Entscheidungsprozesse involviert
Regierung steigert Erfolgschancen auf Konsens, wenn alle Personengruppen beteiligt sind
Schweiz: Keine Mehrheitsdemokratie aufgrund von gesellschaftlicher Struktur möglich! Viele Sprachen, Kulturen und Religionen. Würde man nach Mehrheiten gehen, so würde sich die deutschsprachige Bevölkerung immer durchsetzen. Das würde die Stabilität des Systems gefährden
Grundlegendes:
Gefahr der Volksverhetzung durch ideologische Strömungen
drei bis vier Abstimmungen im Jahr auf Bundesebene, sonst kantonale Ebene
großer Anspruch an Bürger*innen, müssen sich informieren um politisch versiert abstimmen zu können
Vernehmlassung: Regierung involviert Interessensverbände, um bestmöglichen Kompromiss zu finden
Referendum als Druckmittel im vorparlamentarischen Prozess
Referenden besitzen veto-ähnlichen Charakter
Regierung lädt Interessenverbände zu einer Stellungnahme vor der Gesetzgebung ein, um den größtmöglichen Konsens zwischen allen Minderheiten zu finden
wichtige Merkmale:
Regierung geht aus Parlament hervor, kann von diesem jedoch nicht abberufen werden
Parlament kann nicht durch Misstrauensvotum abgesetzt werden
Inkompatibilität zwischen Regierungsamt und Abgeordnetenmandat
Regierung = Kollegialorgan, Amt des Präsidenten rotiert jährlich
Parlament
Bundesrat:
gewählt von Bundesversammlung
nicht abberufbar
oberste Exekutivgewalt (Regierung)
Kollegialorgan (7 Mitglieder)
Feste Proporzstruktur (2:2:2:1)
strenge Inkompatibilität
Kompetenzen
Träger der Regierungsgewalt
Öffentlichkeitsarbeit
Rechtspflege
Koordination zwischen Kantonen, Bürgern und Interessenverbänden
Repräsentation des Bundes nach innen und nach außen
Bundespräsident:
Vorsitz des Bundesrates ("Primus inter pares")
Amt rotiert jährlich, gewählt wird nach Diensterfahrung (Ancienntätsprinzip)
keine Leitung- oder Richtlinienkompetenz
Ständerat:
direkt vom Volk gewählt
46 Mitglieder (2 pro Kanton, 1 pro Halbkanton)
Amtszeit und -dauer obliegt den Kantonen
meistens vier Jahre Amtszeit
Bundeskanzler:
verwaltende Geschäftsführung der Regierung
wird auf vier Jahre von Bundesversammlung gewählt
Wiederwahl möglich
keine Leitkompetenz, eher Sekretärsfunktion
Kompetenzen
Sekretariat für BV, BP und BR
Sprach- und Übersetzungsfunktion
allgemeine Verwaltung
Föderalistische Merkmale der Schweiz:
Kantone verfügen über eigene Verfassung und polit. Institutionen
26 Kantone
verschiedene kantonale Aufgaben, z.B. Schulwesen, Kirchwesen, Gesundheitswesen, Energieversorgung, kantonale Polizei oder kantonales Verkehrsrecht
Kompetenzverteilung obliegt den Kantonen
Konförderalismus vs. Föderalismus
Konförderalismus:
Kantone übergeben ihre Kompetenzen an den Bund
Bund als reine Verwaltungseinheit
Föderalismus:
Bund tritt Kompetenzen an Länder ab
Kompetenzverteilung obliegt Bund. Kann Kompetenzen zuschreiben oder entziehen