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Die Weimarer Verfassung - Coggle Diagram
Die Weimarer Verfassung
präsidiale Elemente
Art. 48
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Einsetzung des Militärs in Ländern, wenn Reichsgesetze nicht erfüllt und bei Störung öffentlicher Sicherheit
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Stärken
Gewaltenteilung, Volkssouveränität und Grundrechte
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