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ÖSTERREICH UNTER DEM RECHT DER HERRENRASSE, NS-Justiz und Rassenwahn, Der…
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NS-Justiz und Rassenwahn
Die NS-Justiz
Führerprinzip:1939 Abschaffung der Laiengerichtsbarkeit; prozessuale Rechte der Beschuldigten und ihrer Verteidiger wurden dramatisch eingeschränkt und Kompetenzen der Staatsanwaltschaft erweitert
Hitler war als "Führer" "oberster Gerichtsherr" und somit der höchste deutsche Richter -> Richter somit nur noch vollstrecker des Führerwillens
immer mehr REchtsbereiche wurdem dem ordentlichen Gerichtswesen entzogen und Sondergerichten zugeordnet
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Der Rassenwahn
der Antisemitismus
Mitte des 19. Jdht. konnten sich die uden Emanzipieren -> Judenfeindlichkeit nahm neue Formen an - mordnere Antisemitismus rechtete sich nicht mehr auf die jündische Religion, sondern richtete sich gegen eine der Gesellschaft selbst zugehörigen Gruppe; Kennzeichnend für den Antisemitisms in dieser neuen Asuprägung war die Gleichsetzung von Judentum mit Mordernismus, Kapitalismus und Verstädterung
Höhepunkt erlebte der ältere parteipolitische Antisemitismus 1893 mit den Einzug on 16 Abegordneten in den deutschen REichstag
Entscheidend wurde die Verbindung von Antisemitsmus und Nationalsozialismus -> Zentraler Leitgedanke im Nationalsozialismus war der Glaube an die unterschiedliche Wertigkeit menschlicher "Rassen" - Junden stellten das wichtigste Antisymbol nationalsozislistischer Propaganda dar
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Das Euthanasieprogramm
Euthanasie bedeutet eigentlich einem SChwerkranken oder Sterbenden einen "guten Tod" zu ermöglichen - Nationalsozialismus brachte Pervertierung des Begriffs im Sinne der methodischen Tötung "unwerten Lebens"
Am 1. September 1939 erging ein Ermächtigungsgesetz Hitlers, dass "rassisch" unwertes Leben zu töten sei (T4 hieß dieses Maßnahmenprogramm)
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1941 wurde die Euthanasie von Hitler offiziell gestoppt - Tötungen hörten jedoch nicht auf man bemühte sich lediglich um bessere Geheimhaltung
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