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AUSTROFASCHISTISCHE ÄRA, Verfassungsordnung - Coggle Diagram
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Verfassungsordnung
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Stellung der Länder
Verfassung 1934 bezeichnete AT zwar als Bundesstaat -> Mai-Verfassung schwächte jedoch stellung der Länder in wesentlichen Bereichen
Wien wurde bundesunmittelbare Stadt - stellte Gebietskörperschaft besonderen REchts dar und vereinte Wirkungskreise einer landesunmittelbaren Stadt und eines Landes
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Landesverwaltung dominierte über die Gesetzgebung -> 31 Oktober 1934 wurden bestehenden LAndtage aufgelöst
Landesgesetzgebung: ausschließlich Landesregierung besaß das Gesetzesinitativrecht - Landtag nur als begutachtendes und beschließendes Organ fungierte und Gesetzesvorlagen entweder unveränder annehmen oder ablehnen konnte; Landesgesetzesbeschluss unterlab absolutem Veto des Bundeskanzlers
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Das Konkordat 1933/34
32 Artikel und einem Zusatzprotokoll - einige Artikel erhielten durch Eingang ind ie Mai-Verfassung Rang von Verfassungsbestimmungen
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