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Privatkonten, Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen unterliegen als sog.…
Privatkonten
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Privatvorgänge verändern das EK, dürfen aber das Ergebnis der Geschäftstätigkeit (Gewinn- oder Verlust) nicht beeinflussen. Die Bilanz soll ebenfalls unbeeinflusst bleiben.
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In einem Einzel-U. oder auch Personengesellschaft ereignen sich oft auch Transaktionen, die nicht dem Betrieb sondern der Privatsphäre des Unternehmers zuzuordnen sind
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Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen unterliegen als sog. "unentgeltliche Wertabhaben" grundsätzlich der Umsatzsteuer, d.h. der Unternehmer wird im Augenblick der Entnahme selbst Kunde des U.
Diese Umsatzsteuer ist der Ausgleich für die Vorsteuer, welche im Vorfeld bei der Beschaffung ursprünglich geltend gemacht wurde.
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Eine Geldentnahme unterliegt nicht der Umsatzsteuer (hier wurde nichts im Vorfeld eingekauft und somit auch keine Vorsteuer veranschlagt.
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Die staatliche Förderung gilt auch für E-Bikes , sofern sie als KfZ zu behandeln sind > 25 km/h Motorunterstützung
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