Psychische Misshandlung „umfasst chronische qualitativ und quantitativ ungeeignete und unzureichende, altersinadäquate Handlungen und Beziehungsformen von Sorgeberechtigten zu Kindern. Dem Kind wird zu verstehen gegeben, es sei wertlos, mit Fehlern behaftet, ungeliebt, ungewollt, gefährdet oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse anderer Menschen zu erfüllen.“ (Kinderschutz-Zentrum Berlin 2009, S. 45); Verweigern emotionaler Responsivität, Isolieren, Terrorisieren, feindselige Ablehnung, Ausnutzung und Korrumpieren
A) Eskalierte Partner*innenschaftskonflikte/Gewalt zwischen Eltern/Häusliche Gewalt „Hier wird das Kind wiederholt Zeuge gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen den Eltern. Das Kind fühlt sich extrem ohnmächtig und hilflos, entwickelt Schuldgefühle, weil es nicht helfen kann. Es wird in starke Angst versetzt, überfordert und in seiner Entwicklung behindert, viele Kinder bilden Symptome aus (Unkonzentriertheit, Unruhe, Tagträumen, sozialer Rückzug, Aggressionen, Einnässen…)“ (Kinderschutzzentrum Berlin 2009, S. 46)
B) Hochstrittige, eskalierte Trennungs- und Sorgerechtkonflikte
„Hier wird das Kind dem Dauerstreit – besser: aus dem Dauerkrieg – der genannten Eltern ausgesetzt (…)“ (Kinderschutzzentrum Berlin 2009, S. 46)