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Förderschwerpunkt Sprache im inklusiven System (Mußmann, 2012)
Sprache ist Bildung
auf Laut-, Wort und Satzebene
auf verbaler, nonverbaler und paarverbaler Ebene
zwischenmenschliche Mitteilungen erfolgen demnach mündlich, schriftlich, durch Körpersprache oder über Bilder
Sprachliche und kommunikative Fähigkeiten prägen sowohl Identität und Selbstwirksamkeit als auch die kognitive Entwicklung
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Sonderpädagogik
Sogenannten Sprachheilschulen verknüpfen methodische Erfordernisse und die notwendige Sprachtherapie im Schulunterricht
Dennoch zielt die Behindertenrechtskonvention auf Inklusion im gesamten Bildungssystem ab und setzt somit die Voraussetzung von Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Kindeswohl durch (sonderpädagogische) Unterstützung
Exklusive sonderpädagogische Bildungsangebote sind demnach nur zeitlich befristete Maßnahmen - im Vordergrund steht immer gemeinsames Lernen aller SuS
Für Kinder mit erschwerten Bedingungen: Chancengleichheit in der Regelschule durch spezifische Unterstützungsmaßnahmen und Differenzierung des Unterrichts
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Wichtig:
Sprachauffälligkeiten sollten niemals bagatellisiert werden, da es in der sozialen Integration zu Schwierigkeiten kommen kann (Mobbing, Abneigungen etc.)
Anforderungen an das Lehrpersonal sind somit:
- Herstellung eines geeigneten Klassenklimas
- Schaffung von Akzeptanz und Wertschätzung
- Veränderung der Erwartungshaltung
- Beratung und Kooperation mit Sonderpädagog_innen