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Recht und Ethik - Coggle Diagram
Recht und Ethik
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2.Freiheitsbeschränkung
2.1.HeimAufG
Abs 1
liegt vor ,wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person (im Folgenden Bewohner) gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbesondere durch mechanische, elektronische oder medikamentöse Maßnahmen, oder durch deren Androhung unterbunden wird.
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Abs 2
eine Freiheitsbeschränkung liegt nicht vor, wenn der einsichts- und urteilsfähige Bewohner einer Unterbindung der Ortsveränderung, insbesondere im Ramen eines Vertrages über die ärztliche Behandlung zugestimmt hat.
ไม่มีการจำกัดเสรีภาพหากผู้อยู่อาศัยที่มีความสามารถในการแยกแยะและแยกแยะได้ยินยอมที่จะป้องกันการเปลี่ยนสถานที่ โดยเฉพาะอย่างยิ่งภายในกรอบของสัญญาการรักษาพยาบาล
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