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Das Jugendarbeitsschutzgesetz - Coggle Diagram
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
§4 Arbeitszeit
Anfang bis Ende ohne die Pausen
§1 Geltungsbereich
Berufsausbildung
Berufsausbildung
Sonstige ähnliche Dienstleistungen
Als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter
§2 Kind, Jugendlicher
Kind: >15 Jahre oder Jugendlicher mit Vollzeitschulpflicht
Jugendlicher: 15-18 Jahre
§11 Ruhepausen
30 Minuten pause bei mehr als 4 1/2h
60 Minuten Pause bei mehr als 6h
§5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
Beschäftigung von Kindern ist verboten
Verbot gilt nicht bei
Zwecken der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
Rahmen des Betriebspraktiukums
Erfüllen einer richterlichen Weisung
§8 Dauer der Arbeitszeit
Bei Jugendlichen
Nicht mehr als 40 stunden wöchentlich
Nicht mehr als 8 stunden täglich