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Grundlagen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem…
Grundlagen zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf
Allgemeines
SPF-Bescheid entscheidet, nach welchem Lehrplan unterrichtet & beurteilt wird
SPF: Erziehungsberechtigte stellen Antrag oder es geschieht von Amts wegen
SPF wird festgestellt, wenn das Kind aufgrund einer nicht vorübergehenden Behinderung dem Unterricht in der Volks-, Mittel- oder Polytechnischen Schule ohne SPF nicht folgen kann
körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung
Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen
keine vorübergehende Beeinträchtigung: Zeitraum von mehr als 6 Monaten
bestmögliche Förderung des Kindes steht im Fokus
Schularten
nach Feststellung des SPFs: welche Art von Sonderschule? - auf Wunsch der Eltern welche allgemeine Schule?
SuS mit SPF sind berechtigt eine für sie geeignete Sonderschule oder allgemeine Schule, die den SPF erfüllt, zu besuchen (inklusive Regelschule)
Sonderschulen
Allgemeine Sonderschule
Sonderschule für blinde Kinder
Sonderschule für gehörlose Kinder
Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder
intensivpädagogische Förderung
inklusive Regelschulen
gemeinsamer Unterricht von SuS mit und ohne SPF
Volksschule
Mittelschule
AHS-Unterstufe
Polytechnische Schule
1-jährige Fachschule f. wirtschaftl. Berufe
Schulbesuchsdauer
Sonderschule: 9 Jahre inkl. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
inklusive Regelschule: 4 Jahre VS, 4 Jahre Mittelschule od. AHS-Unterstufe, 1 Jahr Polytechnische Schule
bei beiden Varianten ist ein 11. und 12. freiwilliges Schuljahr bei Zustimmung der Bildungsdirektion und des/r Schulerhalters/in möglich
bei beiden Varianten wird nach dem im SPF-Bescheid festgelegtem Lehrplan gelehrt und beurteilt
bei beiden Varianten: je nach Lehrplan findet ein begleiteter Übertritt in die Berufswelt oder weiterführende Schule statt
Berufsfindung
verbindliche Übung "Berufsorientierung" findet sowohl in Sonderschulen (7. & 8. Sj.) als auch in der Mittelschule/AHS-Unterstufe (3.&4. Kl.) statt
in Berufsvorbereitungsklassen an den Sonderschulen wird nach dem Lehrplan des BVJs unterrichtet
vorhandene Kompetenzen der Jugendlichen im theoretischen, praktischen und persönlichen Bereich werden gefördert
Lehrplan des BVJs gilt auch an inklusiven Polytechnischen Schulen
Unterrichtsgestaltung
Lernumgebung ist auf die Bedürfnisse der SuS anzupassen
orientiert sich an den Fähigkeiten, Voraussetzungen & Stärken der SuS
Prinzip der Ganzheitlichkeit
ausreichend personelle Ressourcen, Unterrichtsmaterialien und -mittel stehen zur Verfügung
Fokus liegt auf
Lebensbewältigung
Selbstständigkeit im Alltag
Basale Bedürfnisse
Sinne/Wahrnehmung
Psychomotorik
soziale Interaktion
Lebenspraktische Fertigkeiten
Persönlichkeit
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft
Kreativität
für jedes Kind wird ein individueller Förderplan erstellt
Fokus Schule
Barrierefreiheit
Orientierungshilfen im Schulhaus
angemessene Raumgröße
im Klassenraum: barrierefreie Einrichtungen, Rückzugs- & Lagerungsmöglichkeiten
behindertengerechtes Waschbecken mit Warmwasser
Freiräume mit barrierefreien Spielgeräten
mind. ein Raum für Rückzug und Entspannung (Snoezelen Raum)
Sanitäre Anlagen sind leicht erreichbar und adaptiert
ausreichend Fördermaterial und Anschauungsmaterial
zumutbarer Schulweg und angemessener Fahrtendienst
Kooperation im Lehrer*innenteam
Interdisziplinäre Arbeit mit Erziehungsberechtigten und Therapeut*innen (mit Einverständniserklärung)