in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der
betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die
Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die
personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter
technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser
Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen
Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen
Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und
historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke […]
verarbeitet werden
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