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PsychKG - Coggle Diagram
PsychKG
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akuter Notfall
freiwillig
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Arzt/ Ärztin entscheidet, ob Unterbringung notwendig ist
Vorteil: selbst entlassen, wenn der Arzt nicht widerspricht
unfreiwillig
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Arzt erstellt Gutachten, Verwaltungsbehörde muss nach persönlichem Kontakt Antrag stellen und bis 12uhr des Folgetages an Richter
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Für was?
Es regelt die Hilfen und die Unterbringung psychisch kranker Menschen auch gegen ihren Willen in die Psychiatrie.
nicht akuter Notfall
- untere Verwaltungsbehörde informieren
- schicken Sozialpsychatrischen Dienst
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- Gutachten geht an untere Verwaltungsbehörde
- Behörde entscheidet über Einweisung
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