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Wirtschaftskunde KA 28.02.23 - Coggle Diagram
Wirtschaftskunde KA 28.02.23
Sachmängel
falsche/unvollständige Lieferung
Montagefehler
fehlerhafte Montageanleitung
nicht eingehaltene Werbeaussagen
beschädigte/fehlerhafte Ware
Verjährung
Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs
30J: Ansprüche aus vollstreckbaren Titeln, z.B. Gerichtsurteile oder einem Erbfall
10J: Ansprüche aus Rechten aus Grundstücken
5J: Ansprüche aus Mängeln an Bauwerken
2J: Ansprüche aus Sachmangelhaftung beim Kaufvertrag
Verjährung beginnt ab Jahresende
3J: die regelmäßige Verjährungsfrist für alle Ansprüche
Hemmung der Verjährung
die Frist kann sich um 3-6 Monate verlängern und die Rechtskräftigkeit bleibt bestehen
erfolgt durch:
gerichtlichen Mahnbescheid
höhere Gewald
Klageerhebung
Beginn des Schiedsrichterlichen Verfahrens
Verhandlungen über den Anspruch
Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners
Haftung
jemand muss für einen verursachten Schaden aufkommen
vertragliche Haftpflicht
in einem besonderen Vertrag hat sich jemand verpflichtet für einen Schaden zu haften
Haftpflicht, Garantiekarten
jemand erfüllt schuldhaft die vertragliche Verpflichtungen nicht und verursacht dadurch einen Schaden
Zahlungsverzug, verspätete Lieferung
Produkthaftung
Produktfehler, Verletzung durch fehlerhafte Produkte
unerlaubte Handlung
Diebstahl, Einbruch, Körperverletzung
Haftung für unerlaubte Handlungen
minderjährige unter 7J
nicht haftbar
nur haftbar, wenn die Aufsichtspflichtigen die Aufsichtspflicht vernachlässigen
Minderjährige zwischen 7-18J
nur haftbar, wenn sie die erforderliche Einsicht besitzen
Aufsichtspflichtige z.B. Eltern
haftbar
Schadensersatz
Grundsatz: Naturalherstellung
der Zustand der ohne den Schaden bestanden hätte ist herzustellen
Schadensersatz in Form von Geld
Totalschaden
Wertminderung
Verdienstausfall