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Formvorschriften - Coggle Diagram
Formvorschriften
Begriff und Wesen
Gewillkürter Formzwang § 127 BGB
Prüfungsschema
Vorausetzungen der Formanforderung eingehalten
Heilungsvorschriften?
Welche Formvorschriften
Gesetzlicher Formzwang §§ 125 ff BGB
Rechtsfolgen gesetzliche Vorschriften
Nichtigkeit
Heilung möglich (Bsp: Grundbucheintragung - kein wirksamer Kaufvertrag)
Grundsatz zur Formfreiheit
grundsätzlich formfrei wirksam
Ausnahme:Funktionspflicht
Warnfunktion
Klarstellungsfunktion
Beweisfunktion
Informationsfunktion
Beratungsfunktion
Kontrollfunktion
Rechtsfolgen vertraglich vereinbart
vom Willen der Parteien abhängig
unüberwindbare Zweifel - Nichtigkeit
Heilungsmöglichkeit
konstitutive Wirkung - Nichtigkeit (Bsp: fehlender Sachbearbeiter)
deklaratorische Wirkung - Heilung möglich (Bsp: Kündigung - einschreiben/Post
Gesetzliche Formanforderungen
Elektronische Form § 126a BGB
Name, qualifizierte Signatur
Einverständnis der Form - Vetragspartner notwendig
Gesetzlicher Ausschluss mögliche
Textform § 126b BGB
lesbar, Nennung Person, dauerhafter Datenträger
schlüssiges Einverständnis im Vorfeld notwendig
hauptsächlich Informationsfunktion (Bsp Fernabsetzverträge)
Schriftform § 126 BGB
Unterzeichnung Urkunde eigenhändige Namensunterschrift
Schriftzeichen dauerhaft festhalten werden können
Unterschriften schließen räumlich Urkunde ab
Nachnamen bei Namensnennung erforderlich
Öffentliche Beglaubigung § 129 BGB
Echtheit der Unterschrift - nicht inhalt
schriftliche Erklärung mittels Unterschrift oder Handzeichen
öffentl. rechtl. geregeltes Beglaubigungsverfahren
Notarielle Beurkundung 128 BGB
gesetzliche Anordnung Beurkundspflicht
Beratung durch Notar bei Willensabgabe
Beweis, inhalt verstanden
Anfertigung Niederschrift durch Notar (vorlesen - dann unterschrieben)