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SFO - Anlagestiftungen - Coggle Diagram
SFO - Anlagestiftungen
Zwecke & Begriff
Nur für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
Dient der gemeinsamen Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern
sind nicht dem KAG unterstellt, sondern der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK BV
Organisation
Anlegerversammlung (Mitwirkungs- & Mitbestimmungsrecht)
Stiftungsrat
Geschäftsführung
Stifterin
Anlagekomitee
Anlagegruppen (Teilvermögen)
keine Anteile sondern Ansprüche
Rechnungswährung ist immer CHF
Besonderheiten/Unterschiede zu Fonds
von den direkten Steuern ausgenommen
können ausländische Quellensteuern nach DBA zurückfordern
gelten als Effektenhändler und sind Umsatzabgabepflichtig
Stamm- und Anlagevermögen wie bei SICAV
Selbstregulierung KGAST nur relevant, wenn Stiftung auch angeschlossen ist
doppelte Regulierung, da Anlagestiftung sowie alle Anleger reguliert sind