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SFO - Kollektivanlagerecht - Coggle Diagram
SFO - Kollektivanlagerecht
Bewilligungsträger
Fondsleitung (FINIG)
Hauptzweck
Hauptverwaltung von CH KKA
Vertretung ausl. KKA
Erwerb von Beteiligungen an KKA
Führung von Anteilskonten
Vertrieb von KKA (bis FIDLEG)
Nebenzweck
individuelle Vermögensverwaltung
Anlageberatung
Aufbewahrung und technische Verwaltung für KKA
Administration einer SICAV
Bedingungen
Als Aktiengesellschaft organisiert
Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz
Mindestkapital 1 Mio. CHF
GL Fondsleitung und Depotbank müssen unabhängig voneinander sein
Verwalter von Kollektivvermögen (FINIG)
Depotbank (KAG)
Aufbewahrungsaufgaben
Aufbewahrung Fondsvermögen
Zahlungsverkehr
Kontrollaufgaben
Berechnung NAV
Berechnung Ausgabe-/Rücknahmepreis
Anlageentscheide
Erfolgsverwendung
weitere Aufgaben
Ausgabe/Rücknahme der Anteile
Vertreter ausl. kollektiver Kapitalanlagen (KAG)
SICAV / SICAF (KAG)
KmGK (KAG)
Bewilligungsvoraussetzungen
guter Ruf von VR und GL
inkl. Personen die massgeblich Einfluss nehmen können
Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung von VR und GL
fachliche Qualifikation (Ausbildung & Erfahrung)
angemessene
Betriebsorganisation
Riskmanagement
IKS
Compliance
ausreichend finanzielle Garantien
guter Ruf & kein schädigender
Einfluss der qualifiziert Beteiligten
Anschluss an Ombudsstelle
sofern Privatkunden bedient werden
Kollektive Kapitalanlagen KKA
Formen
offene KKA (open-end)
vertragliche Fonds (FCP - Fonds commun de placement)
SICAV
Arten
geschlossene KKA (closed-end)
KmGK
SICAF
Arten offener KKA
Effektenfonds
Immobilienfonds
übrige Fonds für traditionelle Anlagen
übrige Fonds für alternative Anlagen
Arten geschlossener KKA
formell keine Fonds, sondern KKA
Anlagen offener KKA
Effekten
Immobolien
traditionelle Anlagen
alternative Anlagen
Anlagen geschlossener KKA
Risikokapital
Immobilien- & Bauprojekte
Infrastruktur
alternative Anlagen
Anlegerkreis
grundsätzlich Publikumsanleger & qualifizierte Anleger
Ausnahme: KmGK ist nur für qualifizierte Anleger erlaubt
Ausnahme: Fonds schliesst Publikumsanleger aus und wir von gewissen Vorschriften befreit (KAG Art. 10 Abs. 5)
Vertragsdokumente FCP
Kollektivanlagevertrag (Anleger, Fondsleitung, Depotbank)
Depotbankvertrag (Fondsleitung, Depotbank)
Vertriebsvertrag (Fondsleitung, Vertriebsträger
Bewilligung (einzeln für Depotbank und Fondsleitung)
Genehmigung (vertraglicher Fonds/Produkt)
SICAV
Unternehmeraktionär (Gründer)
Anlegeraktionär (Anleger)
Depotbank
Teilvermögen Unternehmeraktionäre
Teilvermögen Anlegeraktionäre
Fondsleitung (bei fremdverwalteter SICAV)
Kapital und Anzahl Aktien sind variabel
Ausschliesslicher Zweck der Kapitalanlage
Bewilligungs- und genehmigungspflichtig
Selbstverwaltung (Portfoliomanagement kann delegiert werden)
Fremdverwaltung (Admin und PM muss delegiert werden)
KmGK
wesentlich basierend auf Kommanditgesellschaft gem. OR
rechts- und parteifähige Personengesellschaft
Bewilligungs- und Genehmigungspflichtig
Kollektive Kapitalanlage als ausschliesslicher Zweck
ausschliesslich für qualifizierte Anleger
Komplementär (haftende Person) muss eine AG sein (KG nach OR muss es eine nat. Person sein
Anlagestiftung
Stifter
Stammvermögen (von Stifter eingebracht)
Anlagegruppen/Anlagevermögen
Anlegerversammmlung
Stiftungsrat
Revisionsstelle
Depotbank
Vermögensverwalter (bei Delegation der Anlageentscheide)