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ePA vs eGA - Coggle Diagram
ePA vs eGA
elektr. Patientenakte / ePA
ab 1.1.21 als Angebot für alle GKV-Versicherten (TSVG)
Zugriff auf medizinische Daten auch ohne eGK
Verwaltung gesundheitsbezogener Dokumente durch Versicherten; auch Löschung
Versicherter erteilt Freigabe; widerrufbar (Datenhoheit)
z.B. E-Arztbrief, Notfalldatensatz, elektronischer Medikationsplan + diverse Dateiformate
Leistungserbringer müssen Daten in der ePA auf Wunsch ablegen
ePA nach § 291a SGB V
Zulassung der Aktenlösung erfolgt jeweils durch GEMATIK
Höheres Sicherheitsniveau als eGA
Migration bestehender eGA zur ePA
elektr. Gesundheitsakte / eGA
bereits in Verkehr
Generalisiertes Konzept
TK-Safe
Vivy
AOK-Gesundheitsnetzwerk
Vorläufer der ePA
nicht konform zu §291a SGB V
nicht von GEMATIK zugelassen
Angebot durch GKV
Arztgeführte Patientenakte / aPA
(Patientenakte beim Leistungserbringer)
nur für den LE verfügbar
kein Datenaustausch mit weiteren Akteuren
oder anderen aPAs
Inhalt vom behandelnden Arzt festgelegt