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Maßnahmenbeschwerde, Beschwerdeführer, Beschwerdegegenstand,…
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Zuständigkeit VwG
Art 131, § 3 VwGVG
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örtlich
§ 3 Abs 2 Z 2 VwGVG
Ort, an dem die AuvBZ begonnen wurde
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Begründetheit
Beschwerde ist begründet, wenn die angefochtene AuvBZ rw ist und der BF dadurch in seinen Rechten verletzt wurde
VwG prüft die angefochtene AuvBZ nur aufgrund der Beschwerde, Anfechtungsumfang
§ 27 iVm § 9 Abs 1 Z 3,4 VwGVG :red_flag:
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