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Erkenntnisverfahren, Exekutionsrecht, Außerstr., Insolvenzrecht - Coggle…
Erkenntnisverfahren
Rechtsmittel: Berufung, Revision, Revisionsrekurs, Rekurs, Rekurs an den OGH
Rechtsbehelfe: Widerspruch, Wiedereinsetzung i.d.v.St, Wiederaufnahmeklage, Einspruch gegen Zahlungsbefehl, Nichtigkeitsklage/beschwerde Abänderungsantrag (bei Ablehnung von oRev - §508)
Säumnis
KB unbeantwortet,
TS verpasst
VU auf Antrag, alle PV, keine Nichtigkeit, Säumigkeit, Schlüssig, keine ZwG §402
Prozessvoraussetzungen: Parteibzg, Gerichtsbzg, Streitbzg.
Parteieneigenschaften
Parteienfähigkeit, ProzessfähigkeitPosulationsfähigkeit
Sachlegitimation-Beziehung zum Streitgegenstand
mit / ohne Zustellnachweis, Eigenhändige RSa, Ersatzzustellung RSb, Hinterlegung, Ediktalzustellung
Streitanhängigkeit, ab Zustellung
Zuständigkeit: Eigenzuständigkeit, Wertzuständigkeit,
örtliche und sachliche
Inländ. und Intern.
Mahnverfahren §244 nur Geldzahlung, bis 75K, schlüssig, fällig, Beklagter im Inland
Wirkung von Entscheidungen, materielle und formelle RK
Streitgenossen: materielle:schafft gemeinsamen Gerichtsstand, Streitwerde zusammengerechnet, Streitgenossen=Parteien formelle setzt gleichen GS voraus, gleicher Grund, SW nicht zusammenzurechnen, Streitgenossen=Zeugen
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Verfahrensgrds
Disp. u Offizialgrds,
Untersuchungsgrds,
Mündlichk u Öffentlkt,
Unmittelbktsgrds
Prozesshandlungen: Vergleich, Verzicht, Anerkenntnis, Aufrechnungseinrede
Exekutionsrecht
Exekutionsbewilligung
vereinfachtes Bewilligungsverfahren, bis 50´000, kein Baurecht oder Superädifikat
Notwenidger Inhalt §54 EO PATMOG, Parteien, Anspruch: Bestimmtheit, Ex-Titel+VB, Exekutionsmittel, Exekutionsobjekt(bei Geld->Betrag), Umstände
Oppositionsklage/antrag : Eventualmaxime: NOVA PRODUCTA, Bekämpfung des Titels
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EUGVVO
Versagung gem Art 45/46 Da sich der Vollzug nach inländ.Recht richtet haben wir hier den Anwendungsbereich der EO §418
sachlicher, zeitlicher, örtlicher Anwendungsbereich
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Exszindierungsklage durch Dritten, der sein Recht an der gepfändeten Sache behauptet
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Fahrnisexekution, alle Gegestände in der Herrschaft des Schuldners
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Naturalexekution,
Liegenschaftsexekution,
Forderungsexekution
Außerstr.
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Für Entlastung der G sukzessive Komp. der Schlichtungsstellen Art 94/2 B-VG für Nachbarrechtliches,Unterhalt, WEG, Vereinsstreitigkeiten, MRG
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Insolvenzrecht
Zahlungsplan= Sonderfall vom Sanierungsplan, nP und EinzUnt.