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Sicherheitsbeleuchtung / Notlichtanlagen - Coggle Diagram
Sicherheitsbeleuchtung / Notlichtanlagen
Mindestbelchtungsstärken
1lx (40:1 Nennbel.) bei Fluchtwegen in der Mitte
0,5lx (40:1 Nennbel.) bei Antipanikbeleuchtung flächendeckend
15lx (10:1 der Nennbeleuchtung) bei Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Montageorte
mindestens in 2m höhe
bei jeder im Notfall zu benützenden Ausgangstür / Fluchtwegtür
bei Treppen / Niveauänderung
bei jeder Richtungsänderung und Kreuzung
unmittelbar nach Ausgang ins freie
mindestens 1 beleuchtetes Sicherheitszeichen von jedem Ort im Fluchtwegs verlauf erkennbar
Stromversorgungssysteme
Einzelbatteriesysteme
bis zu 20 Leuchten selbstüberwachend
mehr als 20 Leuchten = automatische Prüfeinrichtung mit Protokollierung
kann kabel- oder funkgebunden sein
Zentrale Stromversorgungssysteme
CPS (Central Power Supply) unbegrenzte Leistung
LPS (Low Power Supply) bis max 1500 Wh
Autonomiezeiten
1h grundsätzliche Anforderung
3h erhöhte Anforderung
8h Beherbergungs, Wohngebäude und Plegeheime über 32m
Wartung / Wiederkehrende Prüfungen
jährlich, überprüfen der Autonomiezeit und Funktionstest bei Netzausfall
alle 3 Jahre überprüfung der Beleuchtungsstärken
Funktionsprüfung: täglich bei LPS und CPS, wöchentlich bei Einzelakkus, Monatlch bei Arbeitsstätten und muss nicht gemacht werden bei automatischen Prüfsystemen
Leuchten
Rettungszeichenleuchte (grüne Wegweiser)
Sicherheitsleuchte wird bei Netzausfall aktiv
Antipanikleuchte in Versammlungsräumen etc. Beleuchtet den Weg bis zum Rettungsweg
Ausführungen (normative Einordnung lt. OIB R2 einteilung der Gebäudearten)
eingeschränkt (nur für Fluchtwege, 1h Autonomie) z.B. von 10 bis 100 Betten
uneingeschränkt (volle Ausführung, Autonomie 3/8h) z.B. über 100 Betten