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A1: Als Berufsperson und als Teil des Teams handeln (Teil 2)
Berufsgeheimnis
Alle Personen sind der Schweigepflicht dem Berufsgeheimnis unterstellt.
Das bedeutet, dass alle Informationen, die eine FaGe von und über Klienten erhält, vertraulich behandelt werden müssen.
Informationen dürfen nur mit Einverständnis des betroffenen Klienten weitergegeben werden. Dies gilt auch für Angehörige.
Datenschutz
Merke: Alle Klientendokumentationen und Krankheitsgeschichten unterliegen dem Datenschutz und gelten als besonders schützenswerte Daten.
Patientenrecht
Recht auf Einsicht jederzeit: Dokumentationen, wie bspw. in ärztliche Berichte, Pflegedokumentation, Laborblätter oder Röntgenbilder.
das Recht auf eine verständliche Erklärung
Werden Datenschutz & Schweigepflicht nicht eingehalten, ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Aufhebung des Berufsgeheimnisses
In Ausnahmesituation ist das Weiterleiten von Informationen durch Fachpersonen erlaubt. Dazu muss i.d.R bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein Antrag auf Aufhebung des Berufsgeheimnisses beantragt werden.
:check:Dokumentationspflicht
professionelle Kommunikation zwischen PP und anderen Teammitgliedern
Die Pflegedokumentation ist rechtlich verbindlich und kann als Beweismittel verwendet werden.
Merke: Alles was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht gemacht worden.
Die Aufbewahrungszeit beträgt 10 Jahre
Inhalte einer Dokumentation
:check:Objektive Beschreibung der aktuellen Zustands der Klientin oder Aussagen, die die Klientin selbst gemacht hat.
:check:Alle Abweichungen des Auftrags, also alles, was ausserhalb der geplanten Intervention durchgeführt oder nicht durchgeführt wurde.
:check:Beobachtete Veränderungen bei der Klientin
:check:Subjektive & nicht wertende Beobachtungen und Interpretationen der Mitarbeitenden (diese müssen klar als solche erkennbar sein)
:check:geleistete Interventionen
:check:Querverweise zur restlichen Dokumentation wie Pflegeplanung, Medikamentenveränderung, Biographie usw.
:green_cross:Schreiben einer Verlaufsdokumentation
:green_cross: zusammenfassend kurz geschrieben, also keine langen Erläuterungen.
:green_cross:Es ist möglich, in Stichworten zu schreiben
:green_cross:Beschreibungen sind objektiv, neutral und nicht wertend und überprüfbar
:green_cross:Aussagen von Klientinnen werden in Zitatform geschrieben. Zitate möglichst wiedergeben, v.a. bei Gefühlen
z.B."Fr. M sagte heute vor der Kp: "ich bin verunsichert, weil ich nicht informiert wurde."
:green_cross:persönliche Wahrnehmungen in Ich-Form
:green_cross:Interpretationen werden als Interpretationen erkennbar. z.B. "meines erachten kann es sein"