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Verzugszinssatz 288 I 1, Spezielle, Rechte bei Mängeln 437, HGB,…
Verzugszinssatz 288 I 1
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Ausweg
infolge eines Umstands unterbleibt, nicht zu vertreten 286 IV
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Spezielle
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Verjährung
für Nachbesserung, Nachlieferung und Schadenersatz 438 I Nr 3
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Rechte bei Mängeln 437
Nacherfüllung 437 I, 439
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die Verkäufer tragen die Kosten 439 II, III
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323 II, 281 II, 440Fristsetzung ist entbehrlich
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die dem Käufer (zustehende Art) der Nacherfüllung fehlgeschlagen (innerhalb der Frist nicht behebbar) oder ihm unzumutbar
440
Preisminderung 437 II, 441, 323 V S.2
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Schadenersatz 280 I, die Pflichtverletzung zu vertreten
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Fristsetzung
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nach BGH soll es ausreichen, "unverzüglich, sofort, umgehend", aber bestehe für Schuldner eine Ungewissheit
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HGB
Eintragung
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29 HGB Kaufmann ist verpflichtet: Firma, den Ort, Niederlassungsanschrit
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KG
Komplementär
164, 170 HGB Führung und Vertretung berechtigt verpflichtet
haftet wie OHG Gesellschafter 161 I, II, 128 HGB
Komanditist
164, 170 grundsätzlich von Führung und Vertretung ausgeschlossen (Vertretung ist möglich durch Prokura)
Haftung
wenn Pflichteinlage (Haftung der Gesellschaft) und Haftsumme (171, 172) sich unterscheiden. Wäre Pflichteinlage höher ist, wird die dann zurück ausgezahlt.
die VG-Einlage ganz oder teilweise an den Kommanditisten zurückgeflossen ist (Denn Schutz der Gläubiger im Fall von Verlust) 172 IV S.1 HGB
Vor der Eintragung der Beteiligung 176 I HGB: haftet unbeschränkt und unmittelbar wie ein Gesellschafter aus OHG
haftet nur mit seiner Einlage 171, 172 HGB, Änderung muss in Eintragung 175 HGB
Anfechtung, Widerruf und Rücktritt
Rücktritt
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kein Rücktritt
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346 II, der Schuldner die Wertsersatz leisten
Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat
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V hatte weder Kenntnis noch lag grob fahrlässige Unkenntnis von der fehlenden Registereintragung vor, V hat den Vertrag im Vertrauen auf das Bestehen der OHG abgeschlossen hat