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Lebensmittel-Verordnung Hygiene Anforderungen - Coggle Diagram
Lebensmittel-Verordnung Hygiene Anforderungen
Sanitäre Anlagen
Genügend Toiletten mit Wasserspülung & Kanalisationsanschluss
Toilettenräume dürfen nicht unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird
Handwaschbecken mit Kalt- & Warmwasserzufuhr
Mittel zum Händewaschen & Händetrocknen
Lebensmittel müssen von Handwaschbecken getrennt angeordnet sein
Natürliche oder künstliche Belüftung muss gewährleistet sein
Künstlich erzeugte Luftströmungen aus einem kontaminierten in einen reinen Bereich sind zu vermeiden
Lüftungssysteme müssen so installiert sein, dass Filter und andere Teile die gereinigt oder ausgetauscht werden müssen, leicht zugänglich sind
Alle sanitären Anlagen müssen natürliche oder künstliche Belüftung verfügen
Betriebsstätte, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird, müssen über eine angemessene natürliche und künstliche Befeuchtung verfügen
Abwasserableitungssysteme müssen zweckdienlich sein
so konzipiert sein, dass jedes Kontaminationsrisiko wird
Umkleideräume für Personal
Lebensmittelabfälle
Schnellstmöglich aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird entfernen, damit keine
Anhäufung entsteht in verschließbaren Behältern zu lagern und diese müssen angemessen gebaut,
einwandfrei instand gehalten werden, sowie leicht zu reinigen und desinfizieren sein
Abfallsammelräume müssen so konzipiert und geführt werden, dass sie sauber und erforderlichenfalls
frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden
Hygienisch einwandfrei und umweltfreundlich zu entsorgen und Lebensmittel weder direkt noch
indirekt kontaminieren
Hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten
Geeignet und saubere Arbeitskleidung, ggf. Schutzkleidung
Personen die an einer Krankheit leiden, die durch ein Lebensmittel übertragen werden , oder
Träger einer solchen Krankheit sind (Infizierte Wunden, Hautinfektion- oder Verletzungen oder
Diarrhöe) ist der Umgang mit Lebensmittel und das Betreten von Bereichen verboten, wenn
Möglichkeit einer indirekten oder direkten Kontamination besteht
Krankheiten sind zu melden (Infektionsschutzgesetzt)