Erdverlegte Anschlussleitungen dürfen grundsätzlich
nicht überbaut werden. Müssen in Ausnahmefällen Anschlussleitungen unter Gebäudeteilen (z. B.
bei nicht unterkellerten Gebäuden, Wintergärten, Garagen usw.) oder durch Hohlräume geführt werden, so
sind sie in einem geeigneten Schutzrohr zu verlegen. Zur Einführung, Nachrüstung und Austausch der
Anschlussleitungen sind die erforderlichen Schutzrohre ( z. B. Kabelschutzrohre, Mantelrohre) vorzusehen,
deren Art und Größe vom jeweiligen N etzbetreiber jVersorgungsunternehmen festgelegt werden.