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Einteilung der Delikte nach der Natur - Coggle Diagram
Einteilung der Delikte nach der Natur
Erfolgs- & Tätikeitsdelikte
Unterscheidung
Handlung
Tätikeitsdelikte
Vornahme der Handlung reicht aus
Erfolg
Erfolgsdelikte
setzt Erfolg vorraus
Bsp.
Tötung (§§211 ff StGB)
Körperverletzung (§§ 223 ff StGB)
explizit in den Normen stehen
Verletzungs- und Gefährdungsdelikte
Verletzungsdelikte
tatsächliche Verletzung
Bsp. (§§ 211 ff. Tötung)
Gefährdungsdelikten
lediglich eine Gefahr
Bsp. §315c Gefährdung des Straßenverkehrs
Unterscheidet
konkreten
Im Einzelfall konkretisiert
abstrakten
Verhaltensweisen unter Strafe
generelle Gefährlichkeit
§ 306a Abs. 1
tatsächliche Realisierung dieser Gefahr vorraussetzung
§ 306a Abs. 2
Tatbestand zusätzlich den Eintritt verlangt
Dauer und Zustandsdelikte
Dauerdelikte
Bsp.
Freiheitsberaubung (§ 239)
Hausfriedensbruch (§123)
Zustandsdelikte
Herbeiführung des widerrechtlichen Zustandes
Bsp.
Tötung (§§ 211 ff. StGB)
Körperverletzung (§§223 ff StGB)
Unterscheidung durch zeitlichen Komponente
Beendigung
Aufhebung des widerrechtlichen Zustands
Vollendungs- und Unternehmensdelikte
Grad der Tatbestandsverwirklichung
Unterscheidung
Versuch
Vollendung
Unternehmensdelikte
Versuch ist Strafbar
Allgemeindelikte, Sonderdelikte und eigenhändige Delikte
Täter eines Allgemeindelikts
Jeder
Sonderdelikten
Täterkreis begrenzt
Täter
Mittäter
mittelbarer Täter
geregelten Amtsdelikte( §§ 331 ff. )
eigenhändigen Delikten
eigenhändige Vornahme ist Vorraussetung
Ausführer = Täter
Aussagedelikte ( §§153 ff.)
Verbrechen und Vergehen
Verbrechen
mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe
Versuch stehts strafbar
muss einen Verteidiger im Sinne §140 StPO besitzt
verliert
öffentlichen Ämter zu bekleiden
an öffentlichen Wahlen sich zubeteiligen
Bsp.
Gefährliche Köperverletzung § 224 StGB)
Vergehen
geringen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Versuch muss expliziert im Gesetz stehen
Bsp.
Fahrlässige Körperverletzung ( §229 StGB)