"[...] wurden seit dem 19. Jahrhundert biologische Konzepte wie 'Blutsverwandtschaft', 'Stammeszugehörigkeit' oder 'Volkstum' dazu genutzt, um zu einem Verständnis einer homogenen deutschen Nation zu gelangen. Dieses Verständnis gewann durch die politische, philosophische, literarische und jurstische Interventionen an Hegemonie (Vorherrschaft). Mit der Reichsgründung setze sich im deutschen Staasbürgertum zudem eine Praxis durch, welche das Prinzip des ius sanguinis priviligierte. Mit diesem Prozess wurde quasi der Grundstein für eine rassifizierte nationale Identität gelegt." (SB, KE 3, S. 122)