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Naturschutz - Coggle Diagram
Naturschutz
Gesetzliche Grundlagen
Bundesnaturschutzgesetz: Zugehörigkeit: Alle wild lebenden Tiere und Pflanzen, außer denen die dem Jagdrecht oder Fischereirecht unterliegen Festlegung von geschützten Biotopen
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Naturschutzrecht 1. Internationale Ebene, 2, Bundesebene 3. Landesebene
Artenschutz
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Schutzkategorien
Strenger Schutz Kennzeichnung in der Bundesartenschutzverordnung (vom Aussterben bedrohte Arten wie z.B. Wölfe, Fischotter und Biber)
Allgemeiner Schutz alle Pflanzen und Tiere (z.B. Erdmaus, Waschbär) - Mindestschutz für alle wildlebende Arten
Besonderer Schutz Auflistung in der Bundesartenschutzverordnung (z.B. Igel, Maulwurf, Eichhörnchen). Maßnahmen sind im Vergleich zum allgemeinen Schutz weitreichender. Zum Beispiel sind die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere mit besonderem Schutz zu sichern. Außerdem ist ein Abweichen von den Zugriffsverboten aus vernünftigem Grund beim besonderen Schutz nicht erlaubt.
Biotopschutz
10 % der Landesfläche soll ein Biotopverbund sein (§ 20 BNatSchG ).
Biozönose: Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen in einem Biotop
Habitat: Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart
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Artenreiche Lebensräume
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Strukturreiche Kulturlandschaft (Hecken, Projekte)
Biotopvernetzung
-Vernetzung mehrerer einzelner Biotope, die den Erhalt der Tierpopulationen sichern können (Biotopverbund).
Dient dem Erhalt ökologischer Wechselbeziehungen
-Verinselung: Isolation von Tierpopulationen, die einen Austausch von Erbmaterial erschwert (Beispiel rotwildfreie Jagdreviere Bayern)
-Zunehmende Isolierung von Biotopen durch intensivierte Landwirtschaft
Gegenmassnahmen:
Direkte Verbindung (Hecken, Feldraine)
Durchlässige Strukturen (Grünland zwischen zwei Biotopen)
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Biotopschutz (gesetzlich geschützte Biotope) Biotope mit besonderer Bedeutung werden gesetzlich geschützt z.B. Artenreiche Biotope und von der Fläche bedrohte Biotope
JAGD und NATURSCHUTZ
Naturschutz und Jagdausübung sind untrennbar verbunden
Hegemaßnahmen wirken sich günstig auf Wild und frei lebende Tiere aus
Probleme“ des Naturschutzes sind häufig auch Probleme des Jägers (intensivierte Landwirtschaft)
In Naturschutzgebieten überschneiden sich häufig die Jagd und der Naturschutz
Verankerung im Bundesjagdgesetz
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Konflikte von Jagd und Naturschutz
Konflikte zwischen Naturschutz und Jagd können häufig sachlich gelöst werden. Im Mittelpunkt sollte der Erhalt der Artenvielfalt liegen.
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Naturschutz beruht im Gegensatz zur Ökologie (beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen) auf einem subjektiven Wertesystem
Ökologie ist die Lehre der Wechselbeziehungen der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt (Boden, Klima etc.)
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Naturschutz beinhaltet alle Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Natur. Zur Natur gehören Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume. Im Bundesnaturschutzgesetz sind unter anderem die Ziele wie der Schutz von Tier- und Pflanzenarten, sowie Biotopen festgelegt. Außerdem wird allen wild lebenden Tieren und Pflanzen, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, ein Schutzstatus gewährt. Besondere Vorgaben betreffen gesetzlich geschützte Biotope, die sich durch eine große Artenvielfalt auszeichnen. Als Jäger bieten sich vielfältige Möglichkeiten am aktiven Naturschutz teilzuhaben.
Ziele gemäss § 1 BNatSchG:
- Erhalt der biologischen Vielfalt → Artenschutz und Biotopschutz
- Leistungsfähigkeit der Natur als natürliche Ressource für den Menschen
- Schutz des Erholungswerts und der Schönheit der Natur
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Schutz von Naturgütern
-Ressourcen der Natur, die für den Menschen einen Nutzen haben (Natürliche Ressource wie Wasser, Boden, Luft)
-Gefährdung von Naturgütern durch moderne Gesellschaft
-Schutz der Naturgüter im allgemeinen Interesse
Probleme des Naturschutzes
Genetische Verinselung
Regionales Artensterben
Artenschutzprogramme ersetzen keinen Lebensraum
Naturschutzgebiete (Strenger Schutz)
Nationalpark (Strenger Schutz)
Biosphärenreservat
Landschaftsschutzgebiet
Naturpark
Naturdenkmal
besonders geschützte Biotope
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