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Wirtschaftskunde KA am 29.11.2022 - Coggle Diagram
Wirtschaftskunde KA am 29.11.2022
Willenserklärung
Willenserklärung mit gewollter Rechtsfolge
kann Rechtsgeschäfte verändern, begründen oder aufheben
kommt durch Äußerung zustande
ausdrückliche Willenserklärung
unmittelbar mit der Erklärung oder der Äußerung zum Kauf zustande
mündlich oder schriftlich
konkludente Willenserklärung
erfolgt durch bloßes Handeln
Nicken, Kopf schütteln, Handschlag
Schweigen
bedeutet weder ja noch nein
Ausnahme: Fittnesverträge, Handyverträge
Wie? mündlich, schriftlich, online/email, handeln/verbal
Geschäftsfähigkeit
0-6 Jahre: ungültig
es können KEINE Verträge geschlossen werden
7-18 Jahre (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
Willenserklärung gilt, wenn: Zustimmung der Eltern im Voraus, Zustimmung der Eltern im Nachhinein
Willenserklärung ist ungültig, wenn: keine Erlaubnis der Eltern
Sonderregelung (Taschengeldparagraf): Taschengeld steht unter der freien Verfügung der Minderjährigen
ab 18 Jahren: voll geschäftsfähig
Willenserklärung ist rechtsgültig
es können Verträge geschlossen werden
Ausnahmen: Vorübergenehe Störung (Trunkenheit), dauerhafte Störung (Behinderungen)
Rechtsgeschäfte
einseitige Rechtsgeschäfte
nur eine Person gibt eine Willenserklärung ab
empfangsbedürftige Willenserklärung: erst dann wirksam wenn sie dem Empfänger zugegangen ist
Kündigung
Vollmacht
Vertragsrücktritt
Manung
nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
Auslobung
Testament
mehrseitige Rechtsgeschäfte
Willenserklärung von 2 Personen benötigt
abgegebenem Angebot/Antrag -> Zustimmung/Annahme
wenn beide zustimmen kommt es zum Vetrag
nichtige Rechtsgeschäfte
rechtshindernde Einwendungen
Geschäfte mit geschäftsunfähigen Personen
Schein- Scherzgeschäfte
Gesetzverstöße
gesetzliche Formschriften nicht erfüllen
anfechtbare Rechtsgeschäfte
kann rückwirkend unwirksam werden
man unterscheidet zwischen absichtlich/vorsätzlichen Rechtsgeschäften: Drohung, arglistige Täuschung
unabsichtliche/fahrlässigen Rechtsgeschäften: unter Irrtum oder falscher Übermittlung abgeschlossene Rechtsgeschäfte
Grundsätzlich gilt immer
liegt ein Handlungswille vor?
liegt ein Erklärungswille vor?
liegt ein Geschäftswille vor?