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Gesetzliche Bestimmungen - Coggle Diagram
Gesetzliche Bestimmungen
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Ladenschlussverordnung
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Inhalt vom Gesetz
Wird vom Kanton (kantonale Regelungen) an die Gemeinden weitergegeben. Wird an die örtlichen Verhältnisse angepasst
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Arbeitszeit der Mitarbeiter ist NICHT geregelt / wird durch den Einzelarbeitsvertrag (EAV) oder den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt (45 Stunden in Grossbetrieben / 50 Stunden in übrigen Betrieben)
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