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Konnte N von M verlangen, dass dieser das Betreten seines Grundstücks am…
Konnte N von M verlangen, dass dieser das Betreten seines Grundstücks am 13. Juli 2014 zum Anmalen der Wand duldet?
Anspruchsgrundlage ist hier §24 Abs. 1 NachbG
Die Eigentümer müssen dulden, dass ihr Grundstück zum Zwecke von Bau- oder Malerarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorrübergehend betreten wird, wenn und soweit 1. Die Arbeiten anders nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können und 2. die Arbeiten öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen
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N könnte auch dazu verpflichtet sein, nach § 16 Abs. 1 den M über sein Vorhaben dessen Grundstück für Malerarbeiten zu betreten, zu unterrichten
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